Bericht zum Strukturierten Dialog

Der Strukturierte Dialog nach der "Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern" (QSKH-RL) war ebenso wie die Datenvalidierung ein Kernelement der externen Qualitätssicherung. Auf der Basis von Qualitätsindikatoren übermittelten die Krankenhäuser Daten, mit denen sie ihre Leistungen dokumentierten. Wurden Defizite in der Versorgung vermutet, wurde dies im direkten Kontakt mit den betroffenen Einrichtungen thematisiert – im Strukturierten Dialog. So sollte mit medizinischer Expertise geklärt werden, wo tatsächlich Probleme in der Behandlung vorlagen, aber auch wo die Qualitätsziele erreicht wurden.
Die Durchführung des Strukturierten Dialogs erfolgte immer in dem Jahr, das auf das Erfassungsjahr folgt. Daher bezieht sich der Bericht zum Strukturierten Dialog 2021 auf das Erfassungsjahr 2020.

Den Strukturierten Dialog für die indirekten - oder landesbezogenen - Verfahren führten die Partner der externen Qualitätssicherung auf Landesebene durch. Für die direkten - oder bundesbezogenen - Verfahren war das IQTIG Ansprechpartner der Krankenhäuser.
Mit finaler Überleitung aller QS-Verfahren von der QSKH-RL in die "Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung" (DeQS-RL) zum Erfassungsjahr 2021 erfolgt die Berichterstattung zu den Ergebnissen des Stellungnahmeverfahrens gem. §17 DeQS-RL künftig im Bundesqualitätsbericht (BQB). Der Bericht zum Strukturierten Dialog 2021 (Erfassungsjahr 2020) gemäß QSKH-RL wurde hiermit letztmalig durch das IQTIG bereitgestellt.

Erläuterung der verschiedenen Jahresangaben der IQTIG-Produkte

Das IQTIG verwendet eindeutig definierte Begriffe für die Zuordnung von Produkten zu Jahreszahlen. Die Begriffe sind Spezifikationsjahr, Erfassungsjahr und Auswertungsjahr.
Bitte beachten Sie dies bei der direkten Navigation zu den Produkten.
Berichte des Auswertungsjahres 2024 können sich beispielsweise auf die Erfassungsjahre 2023 und 2022 (Vergleichszeitraum) beziehen und gleichzeitig auf Basis der Spezifikationsjahre 2023 und 2022 erhoben wurden.

Das Spezifikationsjahr bezieht sich auf alle Produkte, die sich auf die Spezifikation einer Datenerhebung beziehen, und fokussiert auf das Jahr, in dem ein Ereignis begonnen hat.
Das Erfassungsjahr bezieht sich auf das Jahr der Entlassung bzw. Behandlung oder Diagnosestellung und auf prospektive Rechenregeln.
Das Auswertungsjahr ist das Jahr, in dem ein Jahresbericht und die endgültigen Rechenregeln erstellt werden und ein Stellungnahmeverfahren stattfindet.
Weitere Details zu den Begriffsdefinitionen finden Sie im Glossar.

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