Kriterien zur Bewertung der Aussagekraft von Zertifikaten und Qualitätssiegeln (Teil B)

Zertifikate und Qualitätssiegel im Gesundheitswesen dienen dazu, Leistungserbringern die Erfüllung spezifischer Anforderungen und Voraussetzungen zu bescheinigen. So können Zertifikate als eine relevante Informationsquelle für Patientinnen und Patienten hinsichtlich der zu erwartenden Behandlungsqualität fungieren.

Um als Patientin oder Patient die Bedeutung und Relevanz der Zertifikate uns Qualitätssiegel für die individuellen Anforderungen zu verstehen und sicherzustellen, dass sie eine verlässliche Grundlage bei der Auswahlentscheidung bieten, ist es entscheidend, dass die Aussagekraft der jeweiligen Zertifikate und Qualitätssiegel deutlich wird.
Gemäß § 137a Abs. 3 Satz 2 Punkt 7 des Sozialgesetzbuches V (SGB V) hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das IQTIG damit beauftragt, Kriterien zur Bewertung der Aussagekraft von Zertifikaten und Qualitätssiegeln im Gesundheitswesen zu entwickeln. Diese Kriterien sollen dazu dienen, die Aussagekraft entsprechender Zertifikate und Qualitätssiegel in einer für die Allgemeinheit verständlichen Form zu kommunizieren.
Mit dem Beschluss vom 19. April 2018 beauftragte der G-BA das IQTIG zunächst damit, eine wissenschaftliche Methodik für die Entwicklung von Bewertungskriterien für Zertifikate zu erarbeiten sowie eine Bestandsaufnahme von im Gesundheitswesen weitverbreiteten Zertifikaten und Qualitätssiegeln durchzuführen (Teil A).

Mit dem Beschluss vom 16. Januar 2020 sollte durch das IQTIG anschließend die Entwicklung von Kriterien erfolgen (Teil B).
Das IQTIG hat insgesamt 17 Kriterien zur Bewertung von Zertifikaten und Qualitätssiegeln im Gesundheitswesen erarbeitet und in einem entsprechenden Abschlussbericht dem G-BA am 30. September 2022 vorgelegt. Diese 17 Kriterien sind in vier Anforderungskategorien unterteilt: "Übergeordnete Anforderungen", "Anforderungen an den Inhalt", "Anforderungen an das Prüfverfahren" und "Anforderungen an das Entscheidungsverfahren“.
Für Patientinnen und Patienten wurden diese Kriterien in eine allgemeinverständliche Version (Checkliste) übersetzt sowie eine begleitende Patienteninformation erstellt. Mit der vorliegenden Liste an Kriterien sowie einer Checkliste hat das IQTIG fachwissenschaftlich fundierte Empfehlungen für die patientenorientierte Bewertung der Aussagekraft von Zertifikaten und Qualitätssiegeln erarbeitet.

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