Eignung von Qualitätsergebnissen und Informationen für die öffentliche Berichterstattung

Mit Beschluss vom 3. Mai 2023 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das IQTIG mit der Weiterentwicklung seiner Methodik beauftragt, die wir unseren regelmäßigen Empfehlungen für die öffentliche Qualitätsberichterstattung zugrunde legen. Anhand dieser Methodik prüft das IQTIG jährlich, für welche Qualitätsindikatoren und Qualitätskennzahlen es eine leistungserbringerbezogene Veröffentlichung der Ergebnisse empfiehlt.

Die dafür weiterentwickelte Methodik basiert auf der Eignungsbeurteilung der Qualitätsindikatoren und -kennzahlen zu Prozess- und Ergebnisqualität gemäß der Methodischen Grundlagen des IQTIG. Dabei berücksichtigen das Institut Kriterien wie etwa Datenqualität und Risikoadjustierung. Das IQTIG verfolgt hier das Prinzip: Wenn Qualitätsindikatoren und Qualitätskennzahlen für den Einsatz in der gesetzlich verpflichtenden Qualitätssicherung geeignet erscheinen wird empfohlen, auch deren Ergebnisse leistungserbringerbezogen zu veröffentlichen.

Hinsichtlich der Prüfung von Strukturindikatoren (z.B. gemäß der Mindestmengenrichtlinie des G-BA oder der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser) auf ihre Eignung zur leistungserbringerbezogenen Veröffentlichung, zeigte sich, dass uns entsprechende Informationen fehlen, um die Güte dieser Indikatoren einzuschätzen. Jedoch überprüft der Medizinische Dienst (MD) gemäß der Richtlinie zu Kontrollen des Medizinischen Dienstes (MD-QK-RL) die Erfüllung der Richtlinienanforderungen, weshalb wir keine weiteren Prüfungen dieser Angaben empfehlen.
Auf Basis der im Rahmen dieser Beauftragung entwickelten Methodik beschließt der G-BA Kriterien, anhand derer er entscheidet, von welchen Qualitätsindikatoren und Qualitätskennzahlen leistungserbringerbezogene Ergebnisse gemäß Richtlinie zur Qualitätsberichterstattung und Transparenz (QbT-RL) veröffentlicht werden sollen.

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