Anonyme Fallsammlung zur Unterschreitung der 100-Prozent-Dokumentationsrate

Der G-BA ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben nach § 137 Absatz 2 SGB 5 angehalten, eine Dokumentationsrate von 100 Prozent für dokumentationspflichtige Datensätze festzulegen. Diese Vorgaben wurden beginnend mit dem Erfassungsjahr 2018 in der "Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern" (QSKH-RL) in § 24 verpflichtend umgesetzt.

Der Abschlussbericht „Mögliche Ursachen einer unverschuldeten Unterschreitung der 100-Prozent-Dokumentationsrate“ beinhaltet die Vorarbeiten des IQTIG. Die gemäß QSKH-RL geforderte, retrospektive Fallsammlung der Begründungen und Einschätzungen zu einer möglicherweise unverschuldeten Unterdokumentation werden jährlich durch das IQTIG veröffentlicht.

Erläuterung der verschiedenen Jahresangaben der IQTIG-Produkte

Das IQTIG verwendet eindeutig definierte Begriffe für die Zuordnung von Produkten zu Jahreszahlen.
Die Begriffe sind Spezifikationsjahr, Erfassungsjahr und Auswertungsjahr. Bitte beachten Sie dies bei der direkten Navigation zu den Produkten.
Berichte des Auswertungsjahres 2024 können sich beispielsweise auf die Erfassungsjahre 2023 und 2022 (Vergleichszeitraum) beziehen und gleichzeitig auf Basis der Spezifikationsjahre 2023 und 2022 erhoben worden sein.

Das Spezifikationsjahr ist das Jahr, für das die Erfassung der Qualitätssicherungsdaten spezifiziert wurde.
Das Erfassungsjahr ist das Jahr, zu dem Qualitätssicherungsdaten für die Auswertung erfasst wurden.
Das Auswertungsjahr ist das Jahr, in dem die Zusammenstellung von Auswertungen für den Jahresbericht erfolgt, die sich auf einen definierten Berichtszeitraum bezieht.
Weitere Details zu den Begriffsdefinitionen finden Sie im Glossar.

Downloads Berichte zur 100 Prozent-Dokumentationsrate

  • Abschlussbericht (Auswertungsjahr 2021)

    pdf 20.12.2021 / 344 KB

  • Frühere Veröffentlichungen

    Auswertungsjahr 2020
    Auswertungsjahr 2019

    Zusatzinformationen