Ambulant erworbene Pneumonie (QS CAP)

Bei einer Pneumonie handelt es sich um eine Entzündung des Lungengewebes (Lungenentzündung), welche meist durch eine Infektion mit bakteriellen Erregern, wie z. B. Streptococcus pneumoniae („Pneumokokken“), entsteht. Seltener sind auch Viren oder Pilze die Verursacher einer Pneumonie. Pneumonien werden neben der Entstehungsursache auch danach unterschieden, ob sie außerhalb des Krankenhauses (ambulant) oder während eines Krankenhausaufenthalts (nosokomial) erworben werden. Im Verfahren QS CAP werden ausschließlich ambulant erworbene Pneumonien betrachtet. 

Nosokomiale Pneumonien sowie Pneumonien bei Patientinnen und Patienten mit geschwächtem Immunsystem aufgrund von Bestrahlung, Chemotherapie oder anderen immunsuppressiven Maßnahmen werden im QS-Verfahren nicht adressiert. Im Erfassungsjahr 2026 werden im QS-Verfahren CAP in Folge der Weiterentwicklungsüberprüfung alle Qualitätsindikatoren und Transparenzkennzahlen ausgesetzt. Ab dem Erfassungsjahr 2027 soll die Sterblichkeit basierend auf Sozialdaten bei den Krankenkassen gemessen werden.

Ziele des QS-Verfahrens

In QS CAP werden Fälle von Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren, die aufgrund einer ambulant erworbenen Pneumonie im Krankenhaus behandelt werden, betrachtet. Die ambulant erworbene Pneumonie (community-acquired pneumonia, CAP) ist eine der häufigsten infektionsbedingten Todesursachen in Deutschland. Jährlich werden mehr als 350.000 Patientinnen und Patienten mit einer ambulant erworbenen Pneumonie in Deutschland stationär behandelt. 
 

Eine erhöhte Sterblichkeit im Krankenhaus kann unter anderem durch eine unzureichende Behandlung der Pneumonie bedingt sein. Mit dem Verfahren QS CAP werden die Ziele einer rechtzeitigen diagnostischen und therapeutischen Versorgung sowie einer Verringerung der Sterblichkeit im Krankenhaus verfolgt.

Auswertung und Rechenregeln

Ambulant erworbene Pneumonie (CAP)

Vorläufige Rechenregeln, mit denen die Ergebnisse der Auffälligkeitskriterien berechnet werden. Prospektive Rechenregeln für Auffälligkeitskriterien

Regeln, nach denen die Ergebnisse von Qualitätsindikatoren und Kennzahlen für die endgültige Jahresauswertung berechnet werden. Endgültige Rechenregeln

Vorläufige Regeln, nach denen die Ergebnisse von Qualitätsindikatoren und Kennzahlen berechnet werden. Prospektive Rechenregeln

Rechenregeln, mit denen die Ergebnisse der Auffälligkeitskriterien für die Jahresauswertung berechnet wurden. Endgültige Rechenregeln für Auffälligkeitskriterien

Die Bundesauswertung enthält für ein Auswertungsmodul die Ergebnisse der Jahresauswertung auf Bundesebene. Bundesauswertung

Ausführlichere Beschreibung von Risikoadjustierungsmodellen, die zu den endgültigen Rechenregeln gehören und die in der Bundesauswertung verwendet werden. Modellsteckbrief

Spezifikation

Ambulant erworbene Pneumonie (PNEU)

Die Ausfüllhinweise dienen als Hilfestellung bei der Dokumentation durch den Anwender. Ausfüllhinweise

Bildet anhand von Fragen und Antwortmöglichkeiten ab, welche Daten durch den Leistungserbringer dokumentiert werden müssen. Dokumentationsbogen

Die Anwenderinformation bildet ab, wann eine Dokumentationspflicht besteht. Anwenderinformation QS-Filter

Bundesqualitätsbericht

Die vollständigen Bundesqualitätsberichte sowie die QSEB-Anhangtabellen (Excel-Datei) des Bundesqualitätsberichts stehen hier zum Download zur Verfügung.

Veröffentlichungen

Zusatzinformationen