Qualität der Versorgung sehr kleiner Frühgeborener (NICU)
Damit sie einen guten, gesunden Weg ins Leben finden, bedürfen sehr kleine Frühgeborene besonders intensiver medizinischer Betreuung. Betroffen sind Kinder, deren Geburtsgewicht weniger als 1500 Gramm beträgt und die zu früh geboren werden.
Auf perinatalzentren.org finden werdende Eltern Informationen über die Qualität der Versorgung dieser sehr kleinen Frühgeborenen in speziell dafür ausgestatteten Kliniken. Für Eltern besonders nützlich ist die Möglichkeit, mit einer Postleitzahlen-basierten Suche ein passendes Krankenhaus in der Nähe ihres Wohnortes zu finden.
Deutschlandweit gibt es mehr als 210 Perinatalzentren – Spezialkliniken, die sich auf die medizinische Behandlung sehr kleiner Frühgeborener spezialisiert haben. Ihre Arbeit lässt sich an Hand von Kriterien wie Fallzahlen oder Behandlungsroutine vergleichen. Um die Behandlungsergebnisse zu ermitteln, greift das IQTIG jeweils auf die Daten der vergangenen fünf Jahre zurück. Seit 2015 sind Perinatalzentren dazu verpflichtet, diese Daten zu veröffentlichen. Die aufbereiteten und aktualisierten Ergebnisse werden jährlich am 1. Dezember online gestellt.
Das IQTIG betreut die Website perinatalzentren.org im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschuss.
Strukturelle Anforderungen an die Perinatalzentren und Einrichtungen mit perinatalem Schwerpunkt
Die Daten für die Strukturabfrage nimmt das IQTIG jedes Jahr zwischen dem 1. Januar und 15. Februar entgegen. Bis 1. März sind noch Korrekturen der übermittelten Angaben möglich.
Zur Übermittlung der Daten steht entweder das Mailpostfach nicu(at)iqtig.org oder ein eigens für die Einrichtungen der neonatologischen Versorgung zur Verfügung gestelltes Online-Upload-Portal zur Verfügung.
Die erfassten Daten beziehen sich jeweils auf das Jahr zuvor: Im Januar 2024 wurden demnach die Daten aus dem Erfassungsjahr 2023 erhoben. Nach Auswertung der Daten übergibt das IQTIG seinen Bericht an den G-BA, der dann über Ergänzungen oder Weiterentwicklungen der entsprechenden Qualitätssicherungs-Richtlinie entscheidet. Grundlage für die Abfrage ist die QFR-RL des G-BA.