Grundlagen der gesetzlichen Qualitätssicherung in Deutschland
Das IQTIG entwickelt als fachlich unabhängiges, wissenschaftliches Institut für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G‐BA) Qualitätssicherungsverfahren und beteiligt sich an deren Durchführung.
Grundlage für die Durchführung der QS-Verfahren sind Richtlinien des G-BA. Alle in Deutschland nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser (auch Leistungserbringer genannt) sind an die Regelungen zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung gebunden. Unter bestimmten Voraussetzungen gelten die Regelungen auch für Vertragsärzte und Vertragszahnärzte, medizinische Versorgungszentren oder Krankenkassen.
Das IQTIG führt die QS-Verfahren im Auftrag des G-BA durch. Basis dafür sind einerseits dessen Richtlinien und andererseits die Methodischen Grundlagen des Institutes.
Diese Methodischen Grundlagen stellen die wissenschaftlichen Arbeitsgrundlagen des IQTIG als fachlich unabhängiges, wissenschaftliches Institut nach § 137a SGB V dar. Sie umfassen die allgemeinen Methoden für die Entwicklung und Weiterentwicklung von Maßnahmen der Qualitätssicherung durch das Institut.
Die Qualitätssicherungsmaßnahmen des IQTIG und wie wir sie durchführen
Eine effektive Qualitätssicherung bedarf einerseits eines Zielsystems und andererseits geeigneter Maßnahmen, um diese Ziele zu erreichen.
Bei der Frage danach, welche Maßnahmen für die Sicherung und Steigerung der Versorgungsqualität geeignet sind, unterscheidet das IQTIG drei grundlegende Prinzipien, nach denen Maßnahmen ihre Wirkung entfalten können:
- durch Fördermaßnahmen für die Leistungserbringer,
- durch qualitätsorientierte Auswahlentscheidungen und
- durch Anreize für Leistungserbringer.
Das IQTIG misst die Qualität der medizinischen Versorgung in einzelnen Versorgungsbereichen u.a. mit Hilfe von Qualitätsindikatoren. Diese Indikatoren sind fest definierte Kriterien, anhand deren sich medizinische Qualität in einem Krankenhaus oder in einer Praxis messen, darstellen und vergleichen lässt.
Welche Kriterien das sind und warum gerade sie in Frage kommen, untersucht das IQTIG und legt entsprechende Verfahren und Instrumente zur externen Qualitätssicherung fest. Als Datenbasis für Qualitätsindikatoren stehen vor allem die Dokumentationen der Leistungserbringer (Krankenhäuser und Arztpraxen), die Sozialdaten bei den Krankenkassen und Patientenbefragungen zur Verfügung.