Perspektive von Patientinnen und Patienten

Die zentrale Aufgabe der Qualitätssicherung ist es, die Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten kontinuierlich zu verbessern. Das erfordert die Weiterentwicklung der Strukturen, Prozesse und Ergebnisse der Gesundheitsversorgung entlang den spezifischen Anforderungen von Patientinnen und Patienten. Erkenntnisse zur Versorgungsqualität sollten Patientinnen und Patienten auf eine verständliche und transparente Weise zur Verfügung gestellt werden.
Qualitätssicherungsverfahren sollen sich an den Bedarfen und Bedürfnissen von Patientinnen und Patienten ausrichten. Dafür ist es wichtig, dass Patientinnen und Patienten ihre Perspektive bereits in die Entwicklung der Qualitätssicherungsverfahren einbringen. Deshalb lädt das IQTIG regelmäßig Patientinnen und Patienten dazu ein, sich zu beteiligen.

Um ihre Perspektive bereits in die Entwicklung der Qualitätssicherungsverfahren einbringen, lädt das IQTIG regelmäßig Patientinnen und Patienten dazu ein, sich zu beteiligen.
Die Beteiligung geschieht über zwei mögliche Wege:

  1. Die Patientenvertretung der maßgeblichen Organisationen nach § 140f SGB V wird vom IQTIG eingeladen.
  2. Betroffene Patientinnen bzw. Patienten, die keinen Bezug zur Qualitätssicherung oder Patientenverbänden aufweisen werden zur Teilnahme an Interviews, Fokusgruppen oder Workshops eingeladen. Hierbei wird das IQTIG manchmal durch externe Dienstleister, Krankenhäuser und Arztpraxen unterstützt.

Patientenzentrierte Qualitätssicherung

Gesetzlich festgelegt ist der Anspruch von Patientinnen und Patienten auf eine hochwertige Gesundheitsversorgung (vgl. Krankenhausfinanzierungsgesetz, Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) und Patientenrechtgesetz).

Dabei soll eine bedarfsgerechte und an den Erwartungen der Bevölkerung ausgerichtete Gesundheitsversorgung sichergestellt werden. Die patientenzentrierte Qualitätssicherung ist ein Bestandteil dieser Gesundheitsversorgung.
Das IQTIG versteht Patientenzentrierung als eine übergeordnete Anforderung an die Gesundheitsversorgung. Zentral ist dabei die Beteiligung von Patientinnen und Patienten an den Entwicklungsprozessen des IQTIG.
Um sich als Institution des Gesundheitswesens selbst patientenzentriert auszurichten, verfolgt das IQTIG zusätzlich folgende Ziele:

  • Transparenz und Informationen für Patientinnen und Patienten

Um dies zu erreichen, sollen allgemeinverständliche, relevante und aktuelle Informationen über Prozesse und Ergebnisse des IQTIG bereitgestellt werden. Außerdem möchte das IQTIG geeignete Ansprechpartnerinnen bzw. -partner zur Verfügung stellen.

  • Patientenbeteiligung und konsequente Einbindung der Patientenperspektive in Entwicklungsprozesse

Das IQTIG will seine Entwicklungsprozesse systematische erfassen und an der Patientenperspektive und -erfahrung ausrichten. Darüber hinaus arbeitet das Institut daran, ein Angebot strukturierter und zielgerichteter Beteiligungsmöglichkeiten für Patientinnen und Patienten zu schaffen und zu erweitern.

Patientenperspektive einbringen

Qualitätssicherungsverfahren sollen sich an den Bedarfen und Bedürfnissen von Patientinnen und Patienten ausrichten. Dafür ist es wichtig, dass Patientinnen und Patienten ihre Perspektive bereits in die Entwicklung der Qualitätssicherungsverfahren einbringen. Deshalb lädt das IQTIG regelmäßig Patientinnen und Patienten dazu ein, sich zu beteiligen.

Um ihre Perspektive bereits in die Entwicklung der Qualitätssicherungsverfahren einbringen, lädt das IQTIG regelmäßig Patientinnen und Patienten dazu ein, sich zu beteiligen.

Möglichkeiten, die Patientenperspektive einzubringen
Arbeitsform Was ist das Ziel der Arbeitsform? Wer kann sich beteiligen? Wie kann man sich beteiligen?
Expertengremien auf Bundesebene Hinweise geben zur Weiterentwicklung, Überarbeitung und Pflege bereits bestehender QS-Verfahren Patientenvertretung der maßgeblichen Patientenorganisationen nach § 140f SGB V Die Patientenvertretung des G-BA bzw. die Mitgliedsorganisationen der maßgeblichen Patientenorganisationen werden durch das IQTIG eingeladen
Expertenworkshops, Expertenpanels Hinweise geben zur Weiterentwicklung und Überarbeitung von Entwicklungsergebnissen zu neuen QS-Verfahren Patientenvertretung der maßgeblichen Patientenorganisationen nach § 140f SGB V, z. T. Patientinnen und Patienten Die Patientenvertretung des G-BA bzw. die Mitgliedsorganisationen der maßgeblichen Patientenorganisationen werden durch das IQTIG eingeladen. Der Aufruf erfolgt ggf. auch öffentlich.
Experteninterviews, Fachberatung Hintergrundwissen einbringen und Erfahrungen berichten; Beantwortung spezifischer Fachfragen Patientenvertretung der maßgeblichen Patientenorganisationen nach § 140f SGB V, z. T. Patientinnen und Patienten Die Patientenvertretung des G-BA bzw. die Mitgliedsorganisationen der maßgeblichen Patientenorganisationen werden durch das IQTIG eingeladen. Der Aufruf erfolgt ggf. auch öffentlich.
Beteiligungsverfahren Schriftliche Einschätzung zum vorgelegten Bericht abgeben (z. B. Abschlussbericht) Patientenvertretung der maßgeblichen Patientenorganisationen nach § 140f SGB V Die Patientenvertretung des G-BA bzw. die Mitgliedsorganisationen der maßgeblichen Patientenorganisationen werden durch das IQTIG eingeladen
Gruppendiskussionen (Fokusgruppen) & Interviews; Workshops mit Patientinnen und Patienten Erfahrungen zu erlebten Untersuchungen und Be-handlungen berichten; Bedarfe identifizieren Patientinnen und Patienten Die Patientinnen und Patienten werden von einem externen Dienstleister, Krankenhäusern oder Arztpraxen eingeladen. Der Aufruf erfolgt ggf. auch öffentlich.
Kognitiver Prestest Verständlichkeit von Fragebögen und Informationsmaterialien erproben Patientinnen und Patienten Die Patientinnen und Patienten werden von einem externen Dienstleister, Krankenhäusern oder Arztpraxen eingeladen. Der Aufruf erfolgt ggf. auch öffentlich.
Nutzertests Prototypen von z.B. Websites oder Flyern an Patientinnen und Patienten testen und so Verbesserungsmöglichkeiten identifizieren Patientinnen und Patienten Die Patientinnen und Patienten werden von einem externen Dienstleister, Krankenhäusern oder Arztpraxen eingeladen. Der Aufruf erfolgt ggf. auch öffentlich.
Standardpretest Fragebogen für Patientinnen und Patienten erproben Patientinnen und Patienten Die Patientinnen und Patienten werden von einem externen Dienstleister, Krankenhäusern oder Arztpraxen eingeladen. Der Aufruf erfolgt ggf. auch öffentlich.

Zusammenarbeit im Gesundheitswesen

Um die patientenzentrierte Ausrichtung im Gesundheitswesen zu stärken, arbeiten das IQTIG und der Stabsbereich Patientenbelange eng mit anderen relevanten Institutionen, Patientenvertreterinnen und -vertretern sowie offiziellen Websites zusammen.

Zu folgenden Themen kann das IQTIG geeignete Ansprechpartznerinnen und Ansprechpartner empfehlen:

 

Fragen zu Gesundheitsthemen

Sie haben Fragen rund um das Thema Gesundheit, z.B. zu bestimmten Krankheiten, Pflegeleistungen oder das E-Rezept? Hier ist gesund.bund.de eine erste Anlaufstelle. Die in Zusammenarbeit des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) entstandene Website bietet Ihnen allgemeinverständliche und objektive Gesundheitsinformationen an.

Fragen zur Krankenhaussuche

Sie suchen ein geeignetes Krankenhaus für eine anstehende Behandlung? Das IQTIG wurde vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) damit beauftragt, die Qualität der stationären Versorgung durch einen Bundes-Klinik-Atlas zu fördern. Mit dem Bundes-Klinik-Atlas können Patientinnen und Patienten dauerhaft, verständlich und barrierefrei sehen, welches Krankenhaus ihnen welche Leistung in welcher Qualität bietet. Das Verzeichnis hat das Ziel, leicht verständliche Informationen über die stationäre Versorgung für Patientinnen und Patienten zur Verfügung zu stellen.

Fragen zur Behandlung oder Beschwerdefälle

Das IQTIG bietet keine Einzelfallberatung an. Bei Fragen zur Behandlung wenden Sie sich bitte an die Unabhängige Patientenvertretung Deutschland. Bei Beschwerden können Sie sich auch an die oder den Patientenbeauftragte oder -beauftragten der Bundesregierung sowie an Patientenfürsprecherinnen und –sprecher Ihres jeweiligen Bundeslandes wenden.