Das IQTIG ist das zentrale Institut für die gesetzlich verankerte Qualitätssicherung im Gesundheitswesen in Deutschland. Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G‐BA) entwickelt das Institut Qualitätssicherungsverfahren und beteiligt sich an deren Durchführung.
Nach § 137a Abs. 1 SGB V und nach seiner Satzung ist das IQTIG wissenschaftlich unabhängig. Weder Industrie, noch Politik, noch Krankenkassen, Behörden oder Verbände können die Inhalte der Berichte des Institutes beeinflussen.
Das Institut arbeitet mit seiner Expertise insbesondere dem G-BA, aber auch dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bei verschiedensten Aufgaben der Qualitätssicherung medizinischer Versorgung zu
Die Aufgaben des IQTIG in der einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung sind in § 137a Abs. 1 des SGB V beschrieben. Hauptsächlich entwickelt das IQTIG im Auftrag des G-BA Indikatoren, mit denen die Qualität der Gesundheitsversorgung in Deutschland gemessen werden kann.
Darüber hinaus definiert das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) Aufgaben des IQTIG in der qualitätsorientierten Steuerung des Gesundheitswesens. Geregelt und organisiert wird die Qualitätssicherung in Deutschland über die in den §§ 136 ff. im SGB V beschriebenen Richtlinien des G-BA. Das IQTIG veröffentlicht regelmäßig seine Berichte und weiteren Arbeitsergebnisse und stellt diese der Öffentlichkeit zur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung. Damit stellt das Institut Transparenz über seine Arbeit und die Arbeitsaufträge her, die es vom G-BA erhält.