2. IQTIG-Regionalkonferenz zum Verfahren QS Ambulante Psychotherapie erfolgreich beendet
Berlin, 31. Oktober 2025 - Das IQTIG hat am 27. Oktober 2025 seine zweite Regionalkonferenz zur regionalen Erprobung des Qualitätssicherungsverfahrens Ambulante psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter (QS Ambulante Psychotherapie) veranstaltet. Etwa 900 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, davon knapp 80 vor Ort im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf, waren der Einladung zu der hybriden Konferenz gefolgt. Darunter waren in erster Linie an der Erprobung in Nordrhein-Westfalen teilnehmende Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, weitere Verfahrensteilnehmer sowie die Fachöffentlichkeit.
Zwischenfazit nach rund 300 Tagen regionaler Erprobung
Gemeinsam mit den maßgeblich am QS-Verfahren Beteiligten schauten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf die ersten 300 Tage der Erprobung zurück. In zwei Vorträgen stellte das IQTIG den aktuellen Stand des Verfahrens dar und zeigte einen Ausblick auf das kommende Jahr.
Daneben diskutierten in zwei Podiumsdiskussionen Vertreterinnen und Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein (KVNO) und Westfalen-Lippe (KVWL), der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (PTK NRW), der Landesvertretung Nordrhein-Westfalen des Verbands der Ersatzkassen (vdek), des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), des Spitzenverbands Bund der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) und des IQTIG. Zudem beteiligen sich an der Erprobung teilnehmende Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Vertreterinnen und Vertreter der Patientinnen und Patienten mit Beiträgen.
Veranstaltungsinhalte online abrufbar
Die Podiumsdiskussionen und Vorträge werden im Nachgang allen registrierten Teilnehmerinnen und Teilnehmern zugänglich gemacht. Die Aufzeichnung wird bis Ende 2025 abrufbar sein.
Informationen zum Verfahren QS ambulante Psychotherapie
Laut Beschluss des G-BA vom 18. Januar 2024 ist das Verfahren QS ambulante Psychotherapie am 1. Januar 2025 in einen regional begrenzten Erprobungsbetrieb in Nordrhein-Westfalen gestartet, der zum 31. Dezember 2030 endet. Über sechs Jahre sollen technische, organisatorische und inhaltliche Aspekte des Verfahrens geprüft werden. Dazu werden in zwei aufeinander folgenden zweijährigen Erfassungszeiträumen Daten sowohl einer fallbezogenen Dokumentation der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten als auch einer Patientenbefragung erhoben, ausgewertet und berichtet.
Ein zentrales Element der regionalen Erprobung ist die Durchführung von Regionalkonferenzen unter Einbindung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Fachöffentlichkeit. Ab dem Vorliegen der ersten Ergebnisse im dritten Jahr der Erprobung werden auf den Regionalkonferenzen die vorläufigen Ergebnisse berichtet und gemeinsam diskutiert. Die Erprobung unterliegt einer wissenschaftlichen Begleitevaluation durch das IQTIG.
Nach Ablauf des Erprobungszeitraums entscheidet der G-BA über die bundesweite Einführung des QS-Verfahrens.
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Marc Kinert
Leiter Stabsbereich Presse und Kommunikation
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