IQTIG veröffentlicht Empfehlungen zur Weiterentwicklung der letzten sechs Verfahren der datengestützten gesetzlichen Qualitätssicherung
Berlin, 18. Juli 2025 – Das IQTIG hat den letzten Abschlussbericht zu den „Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Verfahren der datengestützten gesetzlichen Qualitätssicherung“ veröffentlicht. Nach der Überprüfung von bereits neun QS-Verfahren hat das IQTIG nun für die noch ausstehenden sechs Verfahren der DeQS-RL geprüft, inwieweit Aufwände reduziert werden können und sich das Verhältnis von Aufwand und Nutzen optimieren lässt.
„Die Empfehlungen des IQTIG sind methodisch klug durchdacht“, sagt Institutsleiter Prof. Claus-Dieter Heidecke. „Wir könnten Dokumentationsaufwände bei den Krankenhäusern deutlich reduzieren, ohne dass die Qualitätssicherung an Qualität verliert. Unser Ziel ist es, die Krankenhäuser dabei zu unterstützen, die gesetzlich erforderlichen QS-Daten möglichst effizient und aufwandsarm zu dokumentieren. Das ist sowohl im Sinne der Krankenhäuser als auch der Patientinnen und Patienten. Wenn der G-BA unseren Vorschlägen folgt, können wir gemeinsam die externe Qualitätssicherung weiter verbessern.“
Der Abschlussbericht enthält Empfehlungen zur Weiterführung, Überarbeitung oder Abschaffung der Qualitätsindikatoren der QS-Verfahren Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI), Cholezystektomie (QS CHE), Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen (QS NET), Transplantationsmedizin (QS TX), Perinatalmedizin (QS PM) und Gynäkologische Operationen (QS GYN-OP). Durch die Empfehlungen des IQTIG zu diesen QS-Verfahren können zukünftig weitere Dokumentationsaufwände bei den Krankenhäusern für die Qualitätssicherung eingespart werden.
Darüber hinaus hat das IQTIG Weiterentwicklungsbedarf, insbesondere im Hinblick auf das Auswertungsmodul Dialyse im Verfahren QS NET identifiziert, weshalb eine vorübergehende Aussetzung des Auswertungsmoduls empfohlen wird. Der Zeitraum der Aussetzung soll dafür genutzt werden, den identifizierten Weiterentwicklungsbedarf an den Qualitätsindikatoren sowie den verfahrenstechnischen Überarbeitungs- und Optimierungsbedarf umfassend zu bearbeiten, um im Anschluss ein inhaltlich aktualisiertes und technisch optimiertes Verfahren zur Qualitätssicherung der Dialysebehandlung wiedereinzusetzen.
Auftrag ist weiterer Schritt zur Weiterentwicklung der datengestützten Qualitätssicherung
Grundlage des Abschlussberichts des IQTIG ist der Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 19. Januar 2023. Hintergrund ist der Eckpunktebeschluss des G-BA vom 21. April 2022, in welchem Maßnahmen zur Aufwandsreduktion und Effizienzsteigerung der externen Qualitätssicherung beschlossen wurden. Der G-BA hat das IQTIG dementsprechend beauftragt, 15 der 16 datengestützten QS-Verfahren unter der „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung“ (DeQS-RL) zu überprüfen. Davon ausgenommen ist das Verfahren QS ambulante Psychotherapie, das am 1. Januar 2025 in Nordrhein-Westfalen in die regionale Erprobung gestartet ist.
Der Abschlussbericht zu den zuerst geprüften drei QS-Verfahren Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie (QS PCI), Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren (QS HDMDEF) und Knieendoprothesenversorgung (QS KEP) wurde bereits im November 2023 veröffentlicht.
Der Abschlussbericht zu sechs weiteren QS-Verfahren Koronarchirurgie und Eingriffe an Herzklappen (QS KCHK), Ambulant erworbene Pneumonie (QS CAP), Mammachirurgie (QS MC), Karotis-Revaskularisation (QS KAROTIS), Dekubitusprophylaxe (QS DEK) und Hüftgelenkversorgung (QS HGV) wurde im Oktober 2024 veröffentlicht. Den darin ausgesprochenen Empfehlungen zur Weiterentwicklung der QS-Verfahren ist der G-BA größtenteils gefolgt, sodass das IQTIG derzeit an deren Umsetzung arbeitet.
Diese Pressemitteilung steht auch als PDF-Download zur Verfügung.
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