Verfahren QS ambulante Psychotherapie: Besetzung eines Erprobungsexpertengremiums - Bewerbungsfrist verlängert
Das IQTIG baut im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) das Verfahren „ambulante psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter“ (QS ambulante Psychotherapie) auf. Übergeordnetes Ziel des QS-Verfahrens ist die Beurteilung und Förderung der Versorgungsqualität ambulant durchgeführter Psychotherapien anhand der beiden QS-Instrumente fallbezogene QS-Dokumentation und Patientenbefragung.
Gemäß § 20 Teil 2, Verfahren 16 der "Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung" (DeQS-RL) soll das QS-Verfahren auf Beschluss des G-BA ab dem 1. Januar 2025 in Nordrhein-Westfalen über einen Zeitraum von sechs Jahren erprobt werden.
Zur Einbindung wissenschaftlicher sowie praxisbezogener Expertise für die Begleitung, Weiterentwicklung und Evaluation des Verfahrens suchen wir:
- Vertreterinnen und Vertreter der an der Erprobung in Nordrhein-Westfalen teilnehmenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die kollektivvertragliche Leistungen erbringen
- Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Expertise für Evaluationen im Bereich der Qualitätssicherung oder der psychotherapeutischen Versorgung
- Wissenschaftliche Expertinnen und Experten im Bereich Patientenzentrierung, insbesondere des Shared-decision-making (SDM) und Patientenbefragung
- Vertreterinnen und Vertreter der LAG DeQS NRW
- Vertreterin und Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen mit Fachkenntnissen der psychotherapeutischen Versorgung (z. B. aus gutachterlicher, methodischer oder epidemiologischer Sicht)
- Vertreterinnen und Vertreter der maßgeblichen Patientenorganisationen nach § 140f SGB V
Alle erforderlichen Unterlagen finden Sie unten stehend.
Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober 2024.