Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung hat das AQUA-Institut den Zuschlag als fachlich unabhängige Institution im Sinne des § 137a SGB V erhalten (Pressetext). Unsere Aufgabe ist es, den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben, insbesondere bei der Fortführung und Fortentwicklung der bisher sektoralen Qualitätssicherung hin zur Durchführung einer sektorenübergreifenden Qualitätssicherung durch folgende Leistungen zu unterstützen: