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www.perinatalzentren.org – zentrale Internetplattform bietet Orientierungshilfe für werdende Eltern und einweisende Ärzte

Berlin/Göttingen, 28. Februar 2014 – Werdende Eltern und einweisende Ärzte können ab heute auf der Website www.perinatalzentren.org die Ergebnisdaten von Krankenhäusern einsehen, die für die Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit sehr niedrigem Geburtsgewicht zugelassen sind. Dies teilten der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) und das Göttinger AQUA-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH am Freitag mit.

www.perinatalzentren.org bietet Nutzern die Möglichkeit, Krankenhäuser nach bestimmten Kriterien zu sortieren. Dazu zählen sowohl die Behandlungsroutine, die ein Perinatalzentrum aufweisen kann, als auch das Überleben der Frühgeborenen insgesamt sowie das Überleben ohne schwere Erkrankungen. Teilnehmende Kliniken können darüber hinaus nach Name, Region und Entfernung ausgewählt werden.

„Die Freischaltung dieser zentralen Website ist ein erheblicher Fortschritt in Richtung Transparenz. Werdende Eltern, die sich auf eine Frühgeburt vorbereiten müssen, erhalten hier wertvolle Hilfestellungen bei der Auswahl des für ihre Situation passenden Krankenhauses. Die bisher auf freiwilliger Basis erfolgende Beteiligung der Perinatalzentren zeigt deutlich deren eigenes Interesse an Qualitätsvergleichen und Qualitätstransparenz“, sagte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzende des zuständigen Unterausschusses Qualitätssicherung.

„Die Website bietet eine verlässliche Entscheidungshilfe und verdeutlicht zugleich, wie aus trockenen Qualitätssicherungsdaten dank gebündelter Informationen ein echtes Orientierungsinstrument wird“, betonte Prof. Joachim Szecsenyi, Geschäftsführer des AQUA-Instituts. „Indem Krankenhäuser ihre Daten freiwillig und zentral im Internet veröffentlichen, zeigen sie, dass sie in diesem besonders sensiblen Versorgungsbereich ein hohes Maß an Transparenz an den Tag legen und gewillt sind, fortlaufend an ihrer Behandlungsqualität zu arbeiten und diese zu optimieren.“

Datengrundlage der Seite, die das AQUA-Institut im Auftrag des G-BA erstellt hat, sind in der Startphase die zunächst freiwilligen Angaben zur Behandlungsqualität von aktuell 93 Krankenhäusern für die Erfassungsjahre 2008 bis 2012. Die Veröffentlichung der Daten von Perinatalzentren auf einer eigenen Internetplattform hatte der G-BA im Juli 2013 beschlossen. In einem nächsten Schritt sollen alle Kliniken, die Früh- und Neugeborene versorgen, verpflichtet werden, ihre Daten und Ergebnisse auf www.perinatalzentren.org zu veröffentlichen. Bisher haben die Kliniken nach den Vorgaben des G-BA bestimmte Ergebnisse der Versorgung von Früh- und Neugeborenen auf ihren eigenen Internetseiten veröffentlicht. Dazu zählen Informationen über die Häufigkeit von Hirnblutungen, Netzhauterkrankungen und entzündlichen Darmerkrankungen sowie Zahlen zur Sterblichkeit.

Jedes Jahr werden in Deutschland etwa 9000 Kinder geboren, deren Geburtsgewicht unter 1500 Gramm liegt und die eine intensive medizinische und qualitativ hochwertige Versorgung in spezialisierten Krankenhäusern benötigen. Bundesweit gibt es derzeit etwa 180 bis 200 Kliniken, die Früh- und Neugeborene mit einem Geburtsgewicht von weniger als 1500 Gramm versorgen (Perinatalzentren).

Interessierte Eltern können beim AQUA-Institut unter der Telefonnummer 0551-789 52-186 (Montag-Freitag, 10-18 Uhr) anrufen oder per E-Mail perinatalzentren@aqua-institut.de ihre Fragen stellen und weiterführende Informationen erhalten.

Das AQUA-Institut ist ein interessenunabhängiges und neutrales Dienstleistungsunternehmen. Seit Ende des Jahres 2009 setzt AQUA im Auftrag des G-BA den Aufbau einer bundesweiten und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung im Gesundheitswesen um.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für etwa 70 Millionen Versicherte. Der G-BA legt fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV übernommen werden. Rechtsgrundlage für die Arbeit des G-BA ist das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V). Entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung nehmen Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter an den Beratungen des G-BA mitberatend teil und haben ein Antragsrecht.

Den gesundheitspolitischen Rahmen der medizinischen Versorgung in Deutschland gibt das Parlament durch Gesetze vor. Aufgabe des G-BA ist es, innerhalb dieses Rahmens einheitliche Vorgaben für die konkrete Umsetzung in der Praxis zu beschließen. Die von ihm beschlossenen Richtlinien haben den Charakter untergesetzlicher Normen und sind für alle Akteure der GKV bindend.

Bei seinen Entscheidungen berücksichtigt der G-BA den allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse und untersucht den diagnostischen oder therapeutischen Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit einer Leistung aus dem Pflichtkatalog der Krankenkassen. Zudem hat der G-BA weitere wichtige Aufgaben im Bereich des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Versorgung.

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Mehr Presseinformationen zum AQUA-Institut erhalten Sie unter:
www.aqua-institut.de