Göttingen, 20. Juni 2013, Die Qualitätssicherung bei Herztransplantationen soll sich auf Wunsch des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) künftig auch auf Kunstherzen und Herzunterstützungssysteme erstrecken. Heute (20.06.2013) erteilte der G-BA per Beschluss den Auftrag an das AQUA-Institut, wodurch die bestehende Qualitätssicherung eine Weiterentwicklung erfährt. Bis zum Erfassungsjahr 2015 sollen die Voraussetzungen für die Datenerhebung geschaffen werden.
Aufgrund des technischen Fortschritts und des anhaltenden Mangels an Spenderherzen, haben Kunstherzen und Herzunterstützungssysteme in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die mechanische Kreislaufunterstützung wurde anfangs nur bei Patienten angewandt, die sich bereits im Endstadium der Herzinsuffizienz befanden. Inzwischen ist man dazu übergegangen, die Systeme früher einzusetzen, um weiteren Organschäden vorzubeugen.
Laut der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie
wurden im Jahr 2012 deutschlandweit insgesamt 835 Kunstherzen und
Herzunterstützungssysteme eingesetzt. Zum Vergleich: Im selben Zeitraum
wurden etwa 300 Herzen transplantiert.
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Das AQUA-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH ist ein interessenunabhängiges und neutrales Dienstleistungsunternehmen. Verankert im wissenschaftlichen Umfeld, hat es sich auf Qualitätsförderungsprojekte im Gesundheitswesen spezialisiert. Seit Ende 2009 setzt das AQUA-Institut im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) den Aufbau einer bundesweiten und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung im Gesundheitswesen gem. § 137a SGB V um.
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