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Qualitätsreport 2011 gibt
Überblick zur Behandlungsqualität in Krankenhäusern

Berlin, 16. August 2012 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag die Veröffentlichung des jährlich erscheinenden Qualitätsreports beschlossen, den das Göttinger Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH (AQUA-Institut, Institution nach § 137a SGB V) in dessen Auftrag erstellt hat. Der Qualitätsreport bietet einen umfassenden Überblick über die Behandlungs- und Ergebnisqualität zu ausgewählten medizinischen und pflegerischen Leistungen in deutschen Krankenhäusern, indem er die von Experten der Bundesfachgruppen kommentierten Ergebnisse zusammenfasst.


Im Jahr 2011 haben 1.666 Krankenhäuser am Verfahren der einrichtungsübergreifenden stationären Qualitätssicherung teilgenommen. Das Spektrum der insgesamt 30 Leistungsbereiche reicht von der Cholezystektomie (Gallenblasenentfernung) über Knie- und Hüftendoprothesenversorgung, Mammachirurgie (operative Behandlung von Brustkrebs), Organtransplantationen, Neu- und Frühgeborenenversorgung bis hin zur Dekubitusprophylaxe (Vorbeugung des Wundliegens). Der Qualitätsreport 2011 kann ab Mitte September auf den Internetseiten des AQUA-Instituts unter

www.sqg.de/themen/qualitaetsreport

heruntergeladen oder dort als Druckexemplar bestellt werden.


Insgesamt wurden rund vier Millionen Datensätze zu 430 Qualitätsindikatoren erhoben. „Unser Verfahren der Krankenhausvergleiche auf Basis von Qualitätsindikatoren ist nun seit 10 Jahren flächendeckend etabliert und einzigartig im internationalen Vergleich“, sagte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung, am Donnerstag in Berlin.


Über alle Leistungsbereiche hinweg betrachtet sind die Ergebnisse im Erfassungsjahr 2011 im Durchschnitt von gleichbleibend guter Qualität. Im Vergleich mit den Ergebnissen des Jahres 2010 weisen 42 Indikatoren auf eine Verbesserung der Versorgung hin. So hat zum Beispiel die Anzahl der Hörtests bei Neugeborenen zugenommen. Allerdings gibt es auch sieben Qualitätsindikatoren, die sich verschlechtert haben, oder Leistungsbereiche mit besonderem Handlungsbedarf trotz statistisch unauffälliger Gesamtergebnisse. Besonderer Handlungsbedarf besteht zum Beispiel bei der Versorgung von hüftgelenksnaher Femurfraktur (hüftgelenksnaher Knochenbruch des Oberschenkelhalses). Hier sind 244 Krankenhäuser negativ aufgefallen, weil Patientinnen und Patienten länger als 48 Stunden auf die notwendige Operation warten mussten. Mit auffälligen Krankenhäusern werden als ein fester Bestandteil des Verfahrens im Rahmen des sogenannten strukturierten Dialogs konkrete Zielvereinbarungen zur Verbesserung der Qualität geschlossen.


„Die Versorgungsrelevanz einer Qualitätssicherungsmaßnahme steht und fällt mit der Identifizierung von konkreten Verbesserungspotentialen“, so Klakow-Franck. Zum Beispiel sprächen sich die Experten der Bundesfachgruppe Cholezystektomie wegen der stark verkürzten Liegezeiten dringend für die Entwicklung eines Follow-up-Verfahrens aus, das die Betrachtung des Behandlungsverlaufs und der Ergebnisse über den Krankenhausaufenthalt hinaus über einen bestimmten Zeitraum hinweg ermöglicht. „Damit haben wir das AQUA-Institut bereits beauftragt“, so Klakow-Franck weiter. „Das Follow-up-Verfahren wird verstärkt auf der Nutzung von ohnehin verfügbaren Routinedaten basieren. Solche Verfahren sind auch für die Knie- und Hüftendoprothesenversorgung in Vorbereitung.“


Das AQUA-Institut
ist ein wissenschaftliches Dienstleistungsunternehmen, das sich auf Qualitätsförderungsprojekte im Gesundheitswesen spezialisiert hat. Seit Ende des Jahres 2009 führt AQUA (Institution nach § 137a SGB V) im Auftrag des G-BA neben weiteren Aufgaben die Qualitätssicherung im stationären Bereich durch.


Qualitätssicherungskonferenz 2012
Wie im Vorjahr veranstaltet der G-BA auch 2012 eine Fachkonferenz, bei der unter anderem die Ergebnisse und Konsequenzen der ambulanten, stationären und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung in der medizinischen Versorgung dargestellt und diskutiert werden. Die 4. Qualitätssicherungskonferenz des G-BA findet am 27. September 2012 in Berlin statt. Das Programm ist auf der Website des G-BA unter

http://www.g-ba.de/institution/service/veranstaltungen/qskonferenzen/

einsehbar.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für etwa 70 Millionen Versicherte. Der G-BA legt fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV übernommen werden. Rechtsgrundlage für die Arbeit des G-BA ist das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V). Entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung nehmen Patientenvertreter und Patientenvertreterinnen an den Beratungen des G-BA mitberatend teil und haben ein Antragsrecht.


Den gesundheitspolitischen Rahmen der medizinischen Versorgung in Deutschland gibt das Parlament durch Gesetze vor. Aufgabe des G-BA ist es, innerhalb dieses Rahmens einheitliche Vorgaben für die konkrete Umsetzung in der Praxis zu beschließen. Die von ihm beschlossenen Richtlinien haben den Charakter untergesetzlicher Normen und sind für alle Akteure der GKV bindend.


Bei seinen Entscheidungen berücksichtigt der G-BA den allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse und untersucht den diagnostischen oder therapeutischen Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit einer Leistung aus dem Pflichtkatalog der Krankenkassen. Zudem hat der G-BA weitere wichtige Aufgaben im Bereich des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Versorgung.

Weitere Informationen

 

Mehr Presseinformationen zum AQUA-Institut erhalten Sie unter:
www.aqua-institut.de