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AQUA-Institut sucht PTCA-Experten

Erstes Verfahren gem. § 137a SGB V geht in die Entwicklung

Göttingen, 23. Dezember 2009, Das AQUA-Institut wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss mit der Qualitätssicherung von vier medizinischen Verfahren beauftragt - eines davon ist PTCA (Perkutane transluminale Koronarangioplastie). Hierfür sucht das AQUA-Institut aktuell fachliche Unterstützung von Experten aus Wissenschaft und Praxis, deren Kenntnisse und Erfahrungen in die Entwicklung von Indikatoren und Instrumenten einfließen sollen.

Ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl von Experten ist laut AQUA-Institut ihre Fach- bzw. Methodenkompetenz. Diese kann basieren auf praktischer Erfahrung, wissenschaftlicher Expertise bezogen auf das Thema (Publikationen, Teilnahme an Leitlinienentwicklung) sowie übergeordneter Expertise mit Bezug zum Thema (z.B. Gesundheitsökonomen, Sozialmediziner, Pharmazeuten).

Bei PTCA wird ein Katheter, an dessen Spitze sich ein Ballon befindet, an die verengte Stelle am Herzkranzgefäß geführt. Das Gefäß wird mit dem Ballon erweitert bzw. über den Katheder eine Gefäßhülse (Stent) eingeführt. Dieses Verfahren ist ein sog. sektorgleiches Verfahren, weil es sowohl stationär als auch ambulant durchgeführt wird. Im stationären Bereich ist PTCA bereits in der Qualitätssicherung. Die Qualitätssicherung wird jetzt auf den ambulanten Bereich der niedergelassenen Kardiologen erweitert.

Bewerbungsschluss für interessierte Experten ist am 31.01.2010.

Weitere Informationen zu dem Bewerbungsverfahren findet man im Internet unter www.aqua-institut.de


Hintergrund zum AQUA-Institut:

Das AQUA-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH ist ein interessenunabhängiges und neutrales Dienstleistungsunternehmen. Verankert im wissenschaftlichen Umfeld, hat es sich auf Qualitätsförderungsprojekte im Gesundheitswesen spezialisiert. Seit Ende 2009 setzt das AQUA-Institut im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) den Aufbau einer bundesweiten und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung
im Gesundheitswesen gem. § 137a SGB V um.

Weitere Informationen

 

Mehr Presseinformationen zum AQUA-Institut erhalten Sie unter:
www.aqua-institut.de