Antibiotika bei Zahnbehandlungen
Erste externe gesetzliche Qualitätssicherung für Zahnärzte
Göttingen, 18. Dezember 2015, Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nahm gestern den Abschlussbericht des AQUA-Instituts für ein Qualitätssicherungsverfahren zur Antibiotikatherapie bei zahnärztlichen Behandlungen ab. Es ist das erste Verfahren überhaupt, das im Rahmen der externen gesetzlichen Qualitätssicherung für den zahnärztlichen Bereich entwickelt wurde. Die wesentlichen Ziele sind, unnötige Antibiotikaverordnungen zu vermeiden und die Verschreibung von „Mitteln der ersten Wahl“ zu steigern.
„Zahnärzte können mit diesem Verfahren zur Qualitätssicherung einen wichtigen Beitrag zum rationalen Antibiotikaeinsatz leisten. Damit kann Resistenzen vorgebeugt und die Patientensicherheit gestärkt werden“, sagt Prof. Joachim Szecsenyi, Geschäftsführer des AQUA-Instituts. Das Verfahren bezieht sich auf konservierende und chirurgische Eingriffe (BEMA-Katalog 1). Die benötigten Informationen sollen über die Sozialdaten der Krankenkassen erhoben werden, auf die Zahnarztpraxen käme somit kein zusätzlicher Dokumentationsaufwand zu.
Der Bericht zu diesem Verfahren ist ein wichtiger Zwischenschritt, über die weitere Umsetzung entscheidet der G-BA.
Informationen zum Auftrag:
Systemische Antibiotikatherapie im Rahmen der parodontalen und konservierend-chirurgischen Behandlung
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