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Antibiotikatherapie bei Zahnbehandlungen

AQUA-Institut entwickelt für G-BA Qualitätssicherung

Göttingen, 24. November 2014, Das AQUA-Institut wurde im November vom Gemeinsamen Bundesausschuss mit der Entwicklung eines Qualitätssicherungsverfahrens zur systemischen Antibiotikagabe in der zahnärztlichen Versorgung beauftragt. Zentrales Ziel ist die Erhöhung der Patientensicherheit. Im Einzelnen wird insbesondere angestrebt, unnötige Antibiotika-Verordnungen zu vermeiden sowie die Verschreibung von „Mitteln der ersten Wahl“ zu steigern. Das Verfahren bezieht sich auf Parodontalbehandlungen und konservierend-chirurgische Eingriffe.

Dem aktuell erteilten Auftrag ging eine Konzeptskizze des AQUA-Instituts voraus. Die Recherche ergab, dass bei der Verschreibung von Antibiotika möglicherweise eine Fehlversorgung vorliegt, weil das für viele zahnärztliche Diagnosen empfohlene Mittel häufig nicht verschrieben wird. „Mit dem Verfahren soll auch geklärt werden, ob und bei welchen zahnärztlichen Leistungen es eine Über- bzw. Fehlversorgung mit Antibiotika seitens der Zahnärzte gibt“, sagt Prof. Joachim Szecsenyi, Geschäftsführer des AQUA-Instituts.

Mit diesem Verfahren hat der Gemeinsame Bundesauschuss zum ersten Mal ein zahnärztliches Thema zur externen Qualitätssicherung in Auftrag gegeben.

Der Abgabetermin für den Abschlussbericht ist am 20. November 2015.

Weitere Informationen zum Auftrag finden Sie hier:
https://www.sqg.de/entwicklung/neue-verfahren/systemische-antibiotikatherapie-im-rahmen-der-parodontalen-und-konservierend-chirurgischen-behandlung.html

Weitere Informationen

 

Mehr Presseinformationen zum AQUA-Institut erhalten Sie unter:
www.aqua-institut.de