§ 137a SGB V –
für eine bessere
Versorgung der
Patienten
Am 13. November 2009 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die ersten Aufträge im Rahmen der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung an das AQUA-Institut erteilt.
Das AQUA-Institut erstellt für jedes neue Verfahren einen Projektplan. Anschließend erfolgt die offizielle Bekanntgabe des Verfahrens auf diesen Seiten. Die Bekanntgabe enthält neben einer Beschreibung des Themas auch Termine, die für Experten, die sich an der Entwicklung beteiligen möchten, relevant sind (siehe hierzu auch: Beteiligung).