§ 137a SGB V –
für eine bessere
Versorgung der
Patienten
Neben verfügbarer Evidenz aus Studien und Leitlinien benötigen wir zur Beurteilung und Auswahl von Indikatoren die Einschätzungen von Experten.
Zu jedem Verfahren wird hierzu eine Gruppe von etwa zehn Experten gebildet. Die Auswahl der Bewerber aus diesem Pool richtet sich nach folgenden Kriterien:
Zwei weitere Experten werden von Seiten der Patientenvertreter benannt und gelangen direkt in die Expertenrunde.
Der Zeitaufwand für die Teilnahme als Experte beträgt pro Verfahren jeweils 4-5 Tage (eintägige Workshops). Einzelheiten zu den formalen Bedingungen der Teilnahme und zur Honorierung der Expertentätigkeit finden Sie im nebenstehenden Formular zur Interessenbekundung.
Wenn Sie sich an der Entwicklung eines Verfahrens beteiligen möchten, füllen Sie das Formular bitte aus und senden es unterschrieben per Post oder Fax an uns zurück. Alle relevanten Termine (z. B. Abgabeschluss für Interessenbekundungen, Termine der Expertentreffen) sind in der Bekanntgabe zum jeweiligen Verfahren enthalten (siehe Neue Verfahren).
Ausfüllbares Formular und Informationen zur Expertenbeteiligung:
Hinweis: Bitte speichern Sie das Formular zur Interessensbekundung ab und öffnen Sie es anschließend mit dem Adobe Reader.