Die Krankenhäuser erstellen gem. § 137 Abs. 3 SGB V alle 2 Jahre (bis 2010) und seit 2012 jedes Jahr strukturierte Qualitätsberichte, in denen der Stand der Qualitätssicherung dargestellt wird. Grundlage der Berichte sind jeweils die Daten, die im Zuge der externen stationären Qualitätssicherung erhoben werden.
In diesem Bereich werden die für die Erfassungsjahre 2010 bis 2013 vom AQUA-Institut auf ihre Eignung zur Veröffentlichung geprüften und anschließend vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hierfür beschlossenen Qualitätsindikatoren dargestellt. Die Eignung wurde auf Basis statistischer Prüfungen und zusätzlicher Bewertungen durch Experten der Bundesfachgruppen und der Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung ermittelt. Die näheren Einzelheiten sind den Berichten zu entnehmen.
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Bericht zur QI-Prüfung
Anlagen zum Bericht zur QI-Prüfung Anhang 3 zu Anlage 1 (Liste der Indikatoren, inkl. Bezeichnungen) Ergänzende Hinweise
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Bericht zur QI-Prüfung Anlagen zum Bericht zur QI-Prüfung
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Bericht zur QI-Schnellprüfung Anlage zum Bericht der QI-Schnellprüfung
Weitergehende Informationen zum Strukturierten Qualitätsbericht stehen auf der Themenseite
des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Verfügung: