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Krankenkassen

Nutzung von Sozialdaten auf der Grundlage von §299 SGB V

Durch die Anpassung des §299 SGB V im Rahmen des Versorgungsstrukturgesetzes ist eine Einbeziehung von Sozialdaten, die bei den Krankenkassen vorliegen, in die gesetzliche Qualitätssicherung (QS) möglich geworden. Neben der QS-Dokumentation beim Leistungserbringer und der Patientenbefragung ist es damit eine weitere mögliche Datenquelle im Rahmen der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung.

Das Ziel von Regelbetrieben für Verfahren der gesetzlichen QS ist es, Qualitätsindikatoren zu messen, Berichte zu erstellen und Maßnahmen der Qualitätssicherung bzw. -verbesserung einzuleiten. Bezogen auf Verfahren unter Einbeziehung von Sozialdaten ist hierfür die Lieferung der themenspezifisch vorgegebenen Daten durch alle gesetzlichen Krankenkassen erforderlich.

Dies erfordert eine für alle Beteiligten verbindliche technische Spezifikation, in der verfahrensübergreifende Regelungen getroffen werden. Dieser allgemeinen Spezifikation werden spezifische Inhalte für die einzelnen QS-Verfahren hinzugefügt.

Als erstes sektorenübergreifendes Verfahren unter Einbeziehung von Sozialdaten wird im Rahmen der Qesü-Richtlinie das Verfahren Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie mit dem Verfahrensjahr 2016 beginnen. Die Freigabe der allgemeinen Spezifikation mit Stand vom 31. März 2014 erfolgte durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit dem Beschluss zur Abnahme des Abschlussberichts am 19. Juni 2014. Eine Aktualisierung erfolgte durch den Beschluss der „Empfehlungen zur Festlegung der sektorenübergreifenden Spezifikation für das Jahr 2016 – Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie“ durch den G-BA vom 19. Februar 2015.

Im laufenden Kalenderjahr 2015 sind Updates der Spezifikation für das Erfassungsjahr 2016 möglich. Hintergrund hierfür ist beispielsweise Anpassungsbedarf, der sich aus den Aktualisierungen der ICD- und OPS-Kataloge durch das DIMDI ergibt. Näheres hierzu unter Releaseplanung.

Die aktuellen technischen Vorgaben und Grundlagen für die Nutzung von Sozialdaten in den Regelbetrieben finden Sie hier:

Allgemeine Spezifikation für die Nutzung der Sozialdaten bei den Krankenkassen
(Stand: 30.11.2015 / ZIP 4,0 MB)

Das Spezifikationspaket ist in vier Bereiche gegliedert:

Weitere Details zur Datenübertragung finden Sie auf den Seiten der Vertrauensstelle nach § 299 SGB V.

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