Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um archivierte Inhalte handelt. Aktuelle Informationen erhalten Sie zukünftig über iqtig.org.
Unternavigation
Inhalt

Datenvalidierung

Im Datenvalidierungsverfahren wird geprüft, ob die Dokumentation der Qualitätssicherungsdaten (QS-Daten) korrekt, vollständig und vollzählig ist. Die Ergebnisse werden dazu genutzt, Verbesserungen in den Dokumentationsprozessen anzuregen und die Aussagekraft der Qualitätsindikatoren zu untermauern.

Beschreibung des Verfahrens

Das Datenvalidierungsverfahren besteht aus zwei Segmenten, die sich sowohl in ihrer primären Zielsetzung als auch in ihrer Methodik unterscheiden. Im Rahmen der umfassenden Datenvalidierung werden jedes Jahr in der Regel drei Leistungsbereiche ausgewählt, bei denen beide Elemente zur Anwendung kommen.

Datenvalidierung - Schematische Darstellung

Datenvalidierung – Vergrößerte Darstellung

1. Statistische Basisprüfung mit Strukturiertem Dialog

Die Statistische Basisprüfung mit Strukturiertem Dialog zielt darauf ab, fehlerhafte, unvollständige und unvollzählige Dokumentationen in den QS-Daten zu identifizieren und gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Dokumentationsqualität zu initiieren. Dazu erfolgt eine statistische Analyse nach vorab festgelegten Auffälligkeitskriterien (AK). Nach diesen wird die Plausibilität, die Vollständigkeit und die Vollzähligkeit der Daten geprüft. Werden Auffälligkeitskriterien erstmalig angewendet, wird anschließend analysiert, ob sie für eine kontinuierliche Anwendung in den Folgejahren (sogenannte Verstetigung) geeignet sind.
Auf Grundlage dieser Merkmale erfolgt eine Einteilung der Auffälligkeitskriterien in drei Elemente:

Element 1 – Auffälligkeitskriterien zur Vollzähligkeit:

Seit dem Erfassungsjahr 2011 werden in allen Leistungsbereichen Auffälligkeitskriterien zur Vollzähligkeit angewendet. Die Datenbasis hierfür bilden alle Datensätze, die ein Krankenhaus in einem Leistungsbereich geliefert hat (Ist-Bestand), und die Angaben der Sollstatistik (Soll-Bestand). Auf Grundlage eines Soll-Ist-Abgleichs werden pro Leistungsbereich jeweils ein Auffälligkeitskriterium zur Unterdokumentation (Anteil Ist/Soll < 95 % pro Leistungsbereich) und ein Auffälligkeitskriterium zur Überdokumentation (Anteil Ist/Soll > 110 % pro Leistungsbereich) angewendet. Zusätzlich wird -- seit dem Erfassungsjahr 2011 -- in allen Leistungsbereichen ein Auffälligkeitskriterium zum Minimaldatensatz (AK MDS) eingesetzt; ausgenommen hiervon sind der Leistungsbereich Neonatologie sowie die orthopädischen, unfallchirurgischen und transplantationsmedizinischen Leistungsbereiche. Da sowohl bei den Transplantationen als auch bei den Lebendspenden Follow-ups erhoben werden, wurden für diese Leistungsbereiche weitere Auffälligkeitskriterien eingeführt, welche die Dokumentationsrate sowie die Angabe eines unbekannten Überlebensstatus untersuchen.

Element 2 – Auffälligkeitskriterien zur Plausibilität und Vollständigkeit (Verstetigung):

Seit dem Erfassungsjahr 2010 kommen ausgewählte Auffälligkeitskriterien, die sich im Jahr ihrer Erstanwendung bewährt haben, im Rahmen der Statistischen Basisprüfung kontinuierlich auch in den Folgejahren zur Anwendung. So lassen sich rechnerische Auffälligkeiten, die auf eine fehlerhafte Dokumentation hinweisen, über das Jahr der Erstanwendung hinaus weiterverfolgen.

Element 3 – Auffälligkeitskriterien zur Plausibilität und Vollständigkeit (Erstanwendung):

Neben den Auffälligkeitskriterien zur Vollzähligkeit und den verstetigten Auffälligkeitskriterien zur Plausibilität und Vollständigkeit der Vorjahre wird jedes Jahr auch ein umfassendes Set neuer Auffälligkeitskriterien entwickelt, das in ausgewählten Leistungsbereichen erstmals angewendet wird.

2. Stichprobenverfahren mit Datenabgleich

Das Ziel des Stichprobenverfahrens mit Datenabgleich besteht darin, quantitative Aussagen bezüglich der Datenvalidität zu treffen. Dieses Verfahren soll die Qualität der Dokumentation in einem bestimmten Leistungs¬bereich bestimmen. Dazu werden verschiedene Datenfelder der QS-Dokumentation ausgewählt, für die anhand der Patientenakte eine Zweiterfassung erfolgen soll. Dabei werden insbesondere Datenfelder genutzt, die für die Berechnung von Qualitätsindikatoren bzw. die Basisauswertung von Bedeutung sind oder bei denen sich im Strukturierten Dialog zu den Qualitätsindikatoren Dokumentationsprobleme gezeigt haben oder solche vermutet werden.

Die Ergebnisse aus beiden Elementen werden in einem jährlichen erscheinenden Bericht für ausgewählte Leistungsbereiche zusammenfassend dargestellt. Die Berichte finden sie hier.

Konzept: Sicherung Dokumentationsqualität

Vor dem Hintergrund des Datenvalidierungsverfahrens in der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung beauftragte der G-BA das AQUA-Institut mit der Erstellung eines Konzeptes zur Sicherung der Dokumentationsqualität. Das Konzept wurde in der Plenumssitzung des G-BA am 19.01.2012 abgenommen.