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Indikatoren im Strukturierten Qualitätsbericht

Die Krankenhäuser erstellen gem. § 137 Abs. 3 SGB V jedes Jahr strukturierte Qualitätsberichte, in denen der Stand der Qualitätssicherung dargestellt wird. Grundlage der Berichte sind jeweils die Daten, die im Zuge der externen stationären Qualitätssicherung erhoben werden. Die Anfang 2016 erscheinenden Berichte basieren auf den Daten aus dem Erfassungsjahr 2014.

Das AQUA-Institut erhielt vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) den Auftrag, alle Qualitätsindikatoren auf ihre Eignung zur Veröffentlichung hin zu überprüfen. Der Eignung wurde eine statistische Prüfung zugrunde gelegt. Zusätzlich bewerteten Experten der Bundesfachgruppen und der Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung die Indikatoren. Die Vorgehensweise und die Ergebnisse der Prüfung wurden am 23. März 2015 in einem Bericht an den G-BA übergeben.

Der G-BA folgte den Empfehlungen des AQUA-Instituts und fasste am 18. Juni 2015 den Beschluss, dass die Indikatoren der Kategorien 1 („Verpflichtende Veröffentlichung empfohlen“) und 2 („Verpflichtende Veröffentlichung empfohlen, Erläuterung und/oder leichte Anpassung notwendig“) in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser dargestellt werden müssen. Für das Erfassungsjahr 2014 sind damit die Ergebnisse zu insgesamt 279 Indikatoren veröffentlichungspflichtig.

Das AQUA-Institut erstellte in diesem Zusammenhang für die Indikatoren jeweils laienverständliche Bezeichnungen, sodass es künftig insbesondere für Patienten leichter wird, die Ergebnisse der Qualitätssicherung einzuschätzen.

Indikatorenübersichten und Berichte der letzten Jahre finden Sie im Archiv

Leistungsbereiche

Archiv

Indikatorenübersichten und Berichte früherer Berichtsjahre finden Sie im Archiv

Informationen zum Qualitätsbericht

Weitergehende Informationen zum Strukturierten Qualitätsbericht stehen auf der Themenseite
des Gemeinsamen Bundesausschusses
zur Verfügung:

Qualitätsbericht der Krankenhäuser