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Landesgeschäftsstellen

zur Umsetzung der Qualitätssicherung nach § 137a SGB V

Der Datenfluss zur Erfassung der Qualitätssicherungsdaten ist in zwei Verfahren getrennt.

1. Direkte Verfahren

Im direkten Verfahren liefern die Krankenhäuser ihre Daten unmittelbar an das AQUA-Institut. Dies umfasst medizinische Eingriffe mit relativ geringen Fallzahlen,
für die eine Betrachtung auf Landesebene nicht sinnvoll wäre.

2. Indirekte Verfahren

Der überwiegende Teil der Dokumentationsdaten werden im indirekten Verfahren bearbeitet. Hierbei übersenden die Krankenhäuser ihre Daten an die für sie zuständige Landesgeschäftsstelle für Qualitätssicherung (LQS) in dem jeweiligen Bundesland.
Die Landesgeschäftsstellen sind für diese Verfahren die Hauptansprechpartner der Krankenhäuser vor Ort.

Eine Übersicht der aktuellen Leistungsbereiche mit einer Zuordnung als direkte / indirekte Verfahren können Sie unserem Merkblatt entnehmen.

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