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§ 137a SGB V –
für eine bessere
Versorgung der
Patienten

Inhalt

Arthroskopie am Kniegelenk 2011

Auftrag zur Entwicklung eines Qualitätssicherungsverfahrens

Auftrag: Die Entwicklung von Qualitätsindikatoren, Instrumenten und der damit verbundenen Dokumentation als Grundlage eines Qualitätssicherungsverfahrens für die Arthroskopie am Kniegelenk.

Thema: Die Arthroskopie (Gelenkspiegelung) ist eine medizinische Prozedur, bei der über einen perkutanen Zugang zum Gelenk eine Röhre und eine Lichtquelle eingeführt werden, über die eine Inspektion des Gelenkes möglich ist. Der Anteil der Kniegelenksarthroskopien an allen arthroskopischen diagnostischen und therapeutischen Eingriffen beträgt ca. 85%. Angesichts einer generellen Zunahme arthroskopischer Eingriffe in den letzten 20 Jahren, zählt die Arthroskopie am Kniegelenk mittlerweile zu den am häufigsten orthopädisch/unfallchirurgisch durchgeführten Eingriffen, wobei ein großer Teil aller Eingriffe ambulant durchgeführt wird. Hauptanwendungsgebiete sind Diagnostik und Therapie von Verletzungen und/oder degenerativen Erkrankungen des Kniegelenks. Unmittelbar an der Leistungserbringung beteiligt sind Orthopäden, Rheumatologen und Unfallchirurgen.

Mögliche Qualitätsdefizite sind die in der „Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie“ des G-BA genannten Punkte: Indikationsstellung, Leistungsdokumentation und Nachbehandlungsmaßnahmen. Neben diesen Aspekten können der Zugang zur Versorgung, die präoperative Patienteninformation und –aufklärung sowie die Qualität der Versorgung in den Fokus des Qualitätssicherungsverfahrens rücken.

Der Abschlussbericht wurde am 23. Dezember 2011 dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) übergeben. Das Plenum des G-BA nahm den Bericht in der Sitzung vom 16. Februar 2012 ab. Mit der Abnahme wurde der Bericht veröffentlicht. Über die weitere Umsetzung entscheidet der G-BA.

Abschlussbericht:

Informationen zur Auftragsvergabe: