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Hüft-Endoprothesenwechsel
und -komponentenwechsel

Wechsel des künstlichen Hüftgelenks oder einzelner Teile

Ergebnisse

Qualitätsindikatoren

Auffälligkeitskriterien der Datenvalidierung

Beschreibung

Die Häufigkeit von Hüftgelenkimplantationen hat in den letzten Jahrzehnten deutlich zugenommen. Eine Hüft-Endoprothese hat in der Regel eine „Standzeit" (Zeitspanne zwischen Erst- und Wechseloperation) von 10 bis 15 Jahren.

Ein Wechsel des Implantats ist vor allem angezeigt bei der Lockerung von einzelnen Bestandteilen (Komponenten) der Prothese, wenn es zu erheblichen Funktionsstörungen des eingesetzten künstlichen Hüftgelenks kommt oder wenn hier Infektionen auftreten. Es wird zwischen einem vollständigen und einem Komponentenwechsel der Hüft-Endoprothese unterschieden. Hat eine akute oder chronische Infektion die Lockerung verursacht, ist, abhängig vom Ausmaß des Defekts, der Teilersatz oder die Entfernung des ganzen Implantats erforderlich. Im letztgenannten Fall werden zunächst etwaige Knochendefekte behandelt bzw. fehlendes Knochenmaterial ersetzt. Dies kann mittels körpereigenem Knochen, mit natürlichem Ersatzmaterial aus einer sog. Knochenbank oder mit künstlichem Knochenzement erfolgen. Nach Ausheilung und Rehabilitation ist sowohl mit dem Teilersatz als auch mit dem Zweitgelenk zumeist eine gute Gelenkfunktion möglich.

Abbildung: Hueftgelenk

Fachdisziplin: Orthopädie und Unfallchirurgie

Verfahrenstyp: indirekt

Modul-Nr.: 17/3

Fachgruppe:
Orthopädie und Unfallchirurgie

Datenerfassung

Themenspezifische Informationen zur Datenerfassung finden Sie hier: Datenservice/Downloads

FAQ zum Thema

keine vorhanden