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Auffälligkeitskriterien der Datenvalidierung
Beschreibung
Das Einsetzen (Implantation) eines künstlichen Hüftgelenks zählt zu den am häufigsten durchgeführten Operationen in Deutschland. Vorrangiger Grund für den Ersatz des Hüftgelenks ist der fortgeschrittene Verschleiß, besonders der der schützenden Knorpelschicht zwischen Gelenkkopf und Gelenkpfanne (Coxarthrose). In den meisten Fällen ist der Knorpelverschleiß im Hüftgelenk altersbedingt, jedoch können auch Vorerkrankungen wie z. B. Fehlstellungen im Knochenapparat (Skelett), dauerhafte Falschbelastungen oder Übergewicht zu einer Coxarthrose führen.
Im fortgeschrittenen Stadium der Erkrankung kommt es zu teilweise starken Schmerzen und erheblichen Funktionseinschränkungen. In Deutschland werden jährlich mehr als 150.000Patienten infolge einer Arthrose am Hüftgelenk operiert - rund 2/3 davon sind Frauen.
Der künstliche Hüftgelenkersatz (Hüft-Endoprothese) besteht, wie das „Original", aus einer Gelenkpfanne und einem Gelenkkopf, der auf dem Gelenkschaft im Oberschenkelknochen sitzt. Während bei der sogenannten Totalendoprothese das gesamte Gelenk ersetzt wird, werden bei der Teilprothese lediglich Teile des Gelenks ausgetauscht. Ziel einer Hüft-Endoprothesen-Implantation ist es, dem Patienten wieder zu Schmerzfreiheit und größtmöglicher Hüftgelenkbeweglichkeit zu verhelfen. Bevor eine Implantation durchgeführt wird, müssen bestimmte Bedingungen - z. B. Schmerzniveau, Ausmaß der Arthrose, Schweregrad der Schädigung und der Funktionseinschränkung des Gelenks - erfüllt sein.
Fachdisziplin: Orthopädie und Unfallchirurgie
Verfahrenstyp: indirekt
Modul-Nr.: 17/2
Fachgruppe:
Orthopädie und Unfallchirurgie
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