Ergebnisse
Qualitätsindikatoren
Auffälligkeitskriterien der Datenvalidierung
Beschreibung
Lebendorganspenden werden aufgrund der aktuellen Organknappheit von Seiten der Patienten und deren Angehörigen zunehmend erwünscht. Voraussetzungen für eine Lebendspende sind der gute Gesundheitszustand des Spenders und die Freiwilligkeit der Organspende, die durch eine unabhängige Lebendspende-Kommission geprüft wird. Vor diesem Hintergrund erlaubt das deutsche Transplantationsgesetz die Nierenlebendspende ausschließlich an Verwandte ersten und zweiten Grades, an Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder Verlobte sowie andere Personen, die dem Spender „in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen“ (Transplantationsgesetz, § 8 (1)).
Das Qualitätssicherungsverfahren Nierenlebendspende bezieht sich ausschließlich auf den Organspender. Bei der Lebendspende soll durch bestmögliche Qualität der medizinischen Behandlung und durch sorgfältige präoperative Bewertung des Spenders ein Höchstmaß an Sicherheit erreicht werden. Es gilt, jegliche Komplikation für den Spender zu vermeiden.
Seit 2006 besteht im Leistungsbereich Nierenlebendspende für alle deutschen Krankenhäuser eine Verpflichtung zur Teilnahme an der externen stationären Qualitätssicherung. Ein Schwerpunkt im Rahmen der Qualitätssicherung ist die Verlaufsbetrachtung der Patienten nach einem, zwei und drei Jahren.
Fachdisziplin: Transplantationsmedizin
Verfahrenstyp: direkt
Modul-Nr.: NLS
Fachgruppe:
Nieren- und Pankreastransplantation
Themenspezifische Informationen zur Datenerfassung finden Sie hier: Datenservice/Downloads
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