Ergebnisse
Qualitätsindikatoren
Auffälligkeitskriterien der Datenvalidierung
Beschreibung
Die Leber ist das wichtigste Organ für den menschlichen Stoffwechsel. Patienten mit chronischem oder akutem Leberversagen können nur durch eine Transplantation überleben. Da die Zahl der Spenderorgane den Bedarf bei Weitem nicht abdeckt, sterben jedes Jahr viele Patienten während der Wartezeit auf ein Spenderorgan. Eine Leberlebendspende durch nahestehende Personen kann hier eine Therapiemöglichkeit sein.
Aufgrund des besonderen anatomischen Aufbaus der Leber in Form mehrerer Segmente und ihrer großen Regenerationsfähigkeit ist es möglich, Teile der Leber von einem lebenden Spender auf einen Empfänger zu übertragen. Die Leberlebendspende stellt insbesondere in der Kinder-Transplantationschirurgie eine Möglichkeit dar, die Verfügbarkeit von Organen zu steigern und so die Therapiemöglichkeiten leberkranker Kinder zu ergänzen.
Lebendorganspenden sind von einer intensiven ethischen Diskussion begleitet, da hier Operationen an gesunden Menschen durchgeführt werden. Voraussetzungen für eine Lebendspende sind der gute Gesundheitszustand des Spenders und die Freiwilligkeit der Spende. Vor diesem Hintergrund erlaubt das deutsche Transplantationsgesetz die Leberlebendspende ausschließlich an Verwandte ersten und zweiten Grades, an Ehegatten und Verlobte sowie andere Personen, die dem Spender „in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen“. Zum Schutz des Spenders, dessen Sicherheit und Gesundheit höchste Priorität haben, muss vor jeder Lebendspende eine Stellungnahme einer unabhängigen Lebendspende-Kommission vorliegen. Der Leistungsbereich Leberlebendspende bezieht sich ausschließlich auf den Spender. Bei der Lebendspende soll durch bestmögliche Qualität der medizinischen Behandlung und sorgfältige präoperative Bewertung des Spenders ein Höchstmaß an Sicherheit erreicht werden. Es gilt, jede Komplikation für den Spender zu vermeiden.
Bei Patienten mit der Stoffwechselkrankheit Amyloidose ist aufgrund eines Gendefekts eine Lebertransplantation notwendig. Allerdings kann die entnommene Leber in einen anderen Patienten, der nicht von Amyloidose betroffen ist, verpflanzt werden. Der ebenfalls transplantierte Gendefekt macht sich erst rund 30 Jahre nach Transplantation bemerkbar, sodass Patienten auf der Warteliste ab einem gewissen Alter als Empfänger in Frage kommen. Die Spender dieser Organe sind somit gleichzeitig Empfänger von Organen. Das Ergebnis dieser sogenannten Dominospende kann die Indikatoren für die Lebendspende verzerren, da die betroffenen Patienten ein anderes Risiko haben als gesunde Spender. Daher wird die sogenannte Dominospende aus der Berechnung der Indikatoren ausgeschlossen. Diese Patienten werden jedoch im Leistungsbereich Lebertransplantation als Empfänger eines Organs berücksichtigt.
Fachdisziplin: Transplantationsmedizin
Verfahrenstyp: direkt
Modul-Nr.: LLS
Fachgruppe: Lebertransplantation
Themenspezifische Informationen zur Datenerfassung finden Sie hier: Datenservice/Downloads
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