Ausfüllhinweise
Identifikation potentieller Organspender (OSP)
13.0 SR1

OSP: Teildatensatz Basis (B)

Zeile Bezeichnung Allgemeiner Hinweis Ausfüllhinweis

Basisdokumentation

1
Institutionskennzeichen
Schlüssel Institutionskennzeichen (Quelle http://www.arge-ik.de)

Gemäß § 293 SGB V wird bei der Datenübermittlung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Leistungserbringern ein Institutionskennzeichen (IK) als eindeutige Identifizierung verwendet. Mit diesem IK sind auch die für die Vergütung der Leistungen maßgeblichen Kontoverbindungen verknüpft. Die IK werden durch die "Sammel- und Vergabestelle Institutionskennzeichen (SVI)" der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen in Sankt Augustin (SVI, Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin) vergeben und gepflegt.

Hier ist das bei der Registrierung für die Qualitätssicherung angegebene IK zu verwenden.



Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
1,1
Betriebsstätten-Nummer
Gültige Angabe: ≥ 1

Diese Betriebsstätten-Nummer dient zur Unterscheidung organisatorisch getrennter Bereiche bei gleichem Institutionskennzeichen und gleicher Fachabteilungsnummer. Die Betriebsstätten-Nummer ist standardmäßig „1“. Ihre Verwendung oder Nicht-Verwendung kann durch das Krankenhaus bzw. den Träger frei festgesetzt werden, wenn es keine landeseinheitliche Empfehlung bzw. Festlegung für die bestimmte Verwendungsform gibt.

Die Betriebstättennummern eines Krankenhauses sollen jahrgangsübergreifend in der gleichen Weise vergeben werden, falls keine organisatorischen Veränderungen stattgefunden haben.



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2
Fachabteilung
Schlüssel Fachabteilungen (Quelle § 301-Vereinbarung: http://www.dkgev.de)
Format: § 301-Vereinbarung

3
Identifikationsnummer des Patienten
-

Die Identifikationsnummer erhält der Patient im Krankenhaus bei der Aufnahme. Verbleibt im Krankenhaus, wird nicht an LQS/AQUA übermittelt.

4
Geburtsdatum
Format: TT.MM.JJJJ
-
5
Geschlecht
1 = männlich
2 = weiblich
-
6
Aufnahmedatum Krankenhaus
Format: TT.MM.JJJJ
-
7
Operation
Schlüssel OPS (amtliche Kodes) (Quelle http://www.dimdi.de)

Alle OPS-Kodes des durchgeführten Eingriffs sind hier zu dokumentieren.

Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (Krankenhaus) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2011 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2010 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2010 aufgenommen worden ist.

8
Verweildauer auf der Intensivstation
Angabe in: Tage
Gültige Angabe: ≥ 0 Tage
-
9
Entlassungsdatum Krankenhaus
Format: TT.MM.JJJJ
-
10
Entlassungsdiagnose(n)
Schlüssel ICD-10-GM SGB V (Quelle http://www.dimdi.de)

Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung stehen.
Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (Krankenhaus) gültigen ICD-10-GM-Katalog: Im Jahr 2011 gestellte Entlassungsdiagnosen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2010 gültigen ICD-10-GM-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2010 aufgenommen worden ist.

11
Entlassungsgrund
1 = Behandlung regulär beendet
2 = Behandlung regulär beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen
3 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet
4 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet
5 = Zuständigkeitswechsel des Kostenträgers
6 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus
7 = Tod
8 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus im Rahmen einer Zusammenarbeit (§ 14 Abs. 5 Satz 2 BPflV in der am 31.12.2003 geltenden Fassung)
9 = Entlassung in eine Rehabilitationseinrichtung
10 = Entlassung in eine Pflegeeinrichtung
11 = Entlassung in ein Hospiz
12 = interne Verlegung
13 = externe Verlegung zur psychiatrischen Behandlung
14 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen
15 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen
16 = externe Verlegung mit Rückverlegung oder Wechsel zwischen den Entgeltbereichen der DRG-Fallpauschalen, nach der BPflV oder für besondere Einrichtungen nach § 17b Abs. 1 Satz 15 KHG mit Rückverlegung
17 = interne Verlegung mit Wechsel zwischen den Entgeltbereichen der DRG-Fallpauschalen, nach der BPflV oder für besondere Einrichtungen nach § 17b Abs. 1 Satz 15 KHG
18 = Rückverlegung
19 = Entlassung vor Wiederaufnahme mit Neueinstufung
20 = Entlassung vor Wiederaufnahme mit Neueinstufung wegen Komplikation
21 = Entlassung oder Verlegung mit nachfolgender Wiederaufnahme
22 = Fallabschluss (interne Verlegung) bei Wechsel zwischen voll- und teilstationärer Behandlung
Format: § 301-Vereinbarung
-
12
Wurde eine Organspende realisiert?
0 = nein
1 = ja
-
13
Bestanden rechtliche Kontraindikationen zur Organspende?
0 = nein
1 = ja
Als rechtliche Kontraindikationen zur Organspende gelten die in Item 14 bis 17 aufgeführten Gründe
14
Verstorbener hat vorab seinen Willen schriftlich bekundet
1 = ja
Bitte Ja angeben, wenn der Verstorbene in schriftlicher Form die Organspende abgelehnt hat
15
Verstorbener hat vorab seinen Willen mündlich bekundet
1 = ja
Bitte Ja angeben, wenn der Verstorbene eine Organspende in mündlicher Form gegenüber den behandelnden Ärzten oder seinen Angehörigen abgelehnt hat
16
Ablehnung im Vorfeld durch Angehörige
1 = ja
Bitte Ja angeben, wenn die Angehörigen bereits vor einer Hirntodfeststellung, z.B. im Verlauf der Behandlung des Patienten, deutlich gemacht haben, dass eine postmortale Organspende nicht in Frage kommt
17
keine Freigabe durch den Staatsanwalt
1 = ja
-
18
(Basisdokumentation) andere Gründe
1 = ja
Bitte Ja angeben, wenn die Organspende aus anderen, nichtmedizinischen Gründen nicht realisiert wurde
19
Bestanden medizinische Kontraindikationen zur Organspende?
0 = nein
1 = ja, mit Rücksprache mit der DSO
2 = ja, ohne Rücksprache mit der DSO
3 = kein Hirntod
4 = andere Gründe
Es gibt zunehmend Zentren, die für besonders dringliche Patienten auf einer Warteliste zur Herz- oder Lebertransplantation Organe von Spendern mit relevanten Vorerkrankungen akzeptieren. Nach den Richtlinien der Bundesärztekammer liegen beispielsweise dann erweiterte Spenderkriterien vor, wenn der Spender unter einer der folgenden Erkrankungen gelitten hat:
  •    Sepsis mit positiver Blutkultur
  •    Virushepatitis (jeweils HBSAg+, antiHBC+ oder Anti-HCV+
  •    Meningitis
  •     Maligner Tumor in der Anamnese
  •    i.v. Drogenabhängigkeit
20
Kreislaufversagen nach Hirntodfeststellung
0 = nein
1 = ja
Bitte Ja angeben, wenn nach abgeschlossener Hirntoddiagnostik und bei vorliegender Zustimmung des Spenders oder seiner Angehörigen ein Kreislaufversagen auftrat.
21
Wurde die Hirntodfeststellung eingeleitet?
0 = nein
1 = ja
Einleitung der Hirntoddiagnostik bedeutet die Durchführung der ersten Untersuchung zur Feststellung des Hirntodes nach den Richtlinien der Bundesärztekammer
22
Wurde die Hirntodfeststellung abgeschlossen?
0 = nein
1 = ja
Abschluss der Hirntoddiagnostik bedeutet die definitive Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktionen des Großhirns, Kleinhirns und des Hirnstamms nach den Richtlinien der Bundesärztekammer
23
Kreislaufversagen während Hirntodfeststellung
1 = ja
Bitte Ja angeben, wenn im Verlauf der Hirntoddiagnostik ein Kreislaufversagen eintrat, das ursächlich für den Tod des Patienten war
24
kein zweiter Untersucher
1 = ja
Bitte Ja angeben, wenn aus logistischen Gründen kein zweiter Untersucher  für die Feststellung des Hirntodes zur Verfügung stand
25
keine apparative Zusatzdiagnostik
1 = ja
Bitte Ja angeben, wenn die Feststellung des eingetretenen Hirntodes durch  fehlende apparative Zusatzdiagnostik verhindert wurde
26
(Basisdokumentation) andere Gründe
1 = ja
-
27
Wurde mit den Angehörigen über eine Organspende gesprochen?
0 = nein
1 = ja
Dieses Item ist nur auszufüllen, wenn Item 22 mit Ja beantwortet wurde.
28
Personalien des Patienten nicht feststellbar
1 = ja
Dieses Item ist nur auszufüllen, wenn Item 27 mit Nein beantwortet wurde
29
keine Angehörigen feststellbar
1 = ja
Dieses Item ist nur auszufüllen, wenn Item 27 mit Nein beantwortet wurde
30
Angehörige nicht erreicht
1 = ja
Dieses Item ist nur auszufüllen, wenn Item 27 mit Nein beantwortet wurde
31
Frage Angehörigen nicht zumutbar
1 = ja
Dieses Item ist nur auszufüllen, wenn Item 27 mit Nein beantwortet wurde. Hier bitte Ja angeben, wenn den Angehörigen des Verstorbenen  die Frage nach einer  Organspende aus besonderen Gründen nicht zumutbar erscheint.
32
(Basisdokumentation) andere Gründe
1 = ja
Dieses Item ist nur auszufüllen, wenn Item 27 mit Nein beantwortet wurde
Hinweis: Die Spezifikation 13 wurde von der BQS in Zusammenarbeit mit Fachgruppen erstellt und von AQUA übernommen. Änderungen der Ausfüllhinweise durch AQUA werden im Text kenntlich gemacht.