Ausfüllhinweise
Nierenlebendspende (NLS)
13.0 SR1

NLS: Teildatensatz Basis (B)

Zeile Bezeichnung Allgemeiner Hinweis Ausfüllhinweis

Basisdokumentation

1
Institutionskennzeichen
Schlüssel Institutionskennzeichen (Quelle http://www.arge-ik.de)

Gemäß § 293 SGB V wird bei der Datenübermittlung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Leistungserbringern ein Institutionskennzeichen (IK) als eindeutige Identifizierung verwendet. Mit diesem IK sind auch die für die Vergütung der Leistungen maßgeblichen Kontoverbindungen verknüpft. Die IK werden durch die "Sammel- und Vergabestelle Institutionskennzeichen (SVI)" der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen in Sankt Augustin (SVI, Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin) vergeben und gepflegt.

Hier ist das bei der Registrierung für die Qualitätssicherung angegebene IK zu verwenden.



Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
Betriebsstätten-Nummer
Gültige Angabe: ≥ 1

Diese Betriebsstätten-Nummer dient zur Unterscheidung organisatorisch getrennter Bereiche bei gleichem Institutionskennzeichen und gleicher Fachabteilungsnummer. Die Betriebsstätten-Nummer ist standardmäßig „1“. Ihre Verwendung oder Nicht-Verwendung kann durch das Krankenhaus bzw. den Träger frei festgesetzt werden, wenn es keine landeseinheitliche Empfehlung bzw. Festlegung für die bestimmte Verwendungsform gibt.

Die Betriebstättennummern eines Krankenhauses sollen jahrgangsübergreifend in der gleichen Weise vergeben werden, falls keine organisatorischen Veränderungen stattgefunden haben.



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2
Aufnahmedatum Krankenhaus
Format: TT.MM.JJJJ
-
3
Fachabteilung
Schlüssel Fachabteilungen (Quelle § 301-Vereinbarung: http://www.dkgev.de)
Format: § 301-Vereinbarung

4
Spender ID
Gültige Angabe: ≥ 1
Angabe ohne Warnung: ≥ 10.000
Format: ET-Nummer

ET – Nummer

5
Geburtsdatum
Format: TT.MM.JJJJ
-
6
Geschlecht
1 = männlich
2 = weiblich
-
7
Körpergröße
Angabe in: cm
Gültige Angabe: ≥ 0 cm
Angabe ohne Warnung: 20 - 230 cm
-
8
Körpergewicht bei Aufnahme
Angabe in: kg
Gültige Angabe: ≥ 0 kg
Angabe ohne Warnung: 1 - 230 kg
Format: volle kg
-

Anamnese

9
Hypertonie präoperativ
0 = nein
1 = ja
Hier bitte „ja“ angeben, wenn RR-Werte in Ruhe am liegenden oder sitzenden Patienten
systolisch > 140 mmHg und/oder
diastolisch > 90 mmHg
gemessen werden
 bzw.
wenn der Patient mit Antihypertensiva behandelt wird
10
24-Stunden-Blutdruckmessung erfolgt
0 = nein
1 = ja
-
11
mittlerer Blutdruck systolisch (24-Stunden-Messung)
Angabe in: mmHg
Gültige Angabe: 0 - 349 mmHg
Angabe ohne Warnung: 61 - 249 mmHg
Bitte letzten dokumentierten Wert vor der Nierenlebendspende eintragen.
12
mittlerer Blutdruck diastolisch (24-Stunden-Messung)
Angabe in: mmHg
Gültige Angabe: 0 - 159 mmHg
Angabe ohne Warnung: 41 - 119 mmHg
Bitte letzten dokumentierten Wert vor der Nierenlebendspende eintragen.
13
(Anamnese) Kreatininwert i.S. in mg/dl
Angabe in: mg/dl
Gültige Angabe: ≥ 0,0 mg/dl
Angabe ohne Warnung: 0,2 - 4,0 mg/dl
Bitte letzten dokumentierten Kreatininwert in mg/dl vor Nierenlebendspende eintragen, sofern die Bestimmung des Kreatininwertes in dieser Einheit erfolgt
14
(Anamnese) Kreatininwert i.S. in µmol/l
Angabe in: µmol/l
Gültige Angabe: ≥ 0 µmol/l
Angabe ohne Warnung: 18 - 350 µmol/l
Bitte letzten dokumentierten Kreatininwert in µmol/l vor Nierenlebendspende eintragen, sofern die Bestimmung des Kreatininwertes in dieser Einheit erfolgt

Operation

15
OP-Datum
Format: TT.MM.JJJJ
-
16
operierte Seite
1 = rechts
2 = links
Bitte die Lokalisation der Organentnahme angeben
17
OP-Verfahren
1 = abdominal
2 = lumbal
3 = laparoskopisch
-
18
Operation
Schlüssel OPS (amtliche Kodes) (Quelle http://www.dimdi.de)

Alle OPS-Kodes des durchgeführten Eingriffs sind hier zu dokumentieren.

Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (Krankenhaus) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2011 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2010 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2010 aufgenommen worden ist.

19
Dauer des Eingriffs
Angabe in: Minuten
Gültige Angabe: ≥ 1 Minuten
Angabe ohne Warnung: ≤ 240 Minuten
-

Verlauf

20
behandlungsbedürftige intra- oder postoperative Komplikation(en)
0 = nein
1 = ja
Hier sind Komplikationen anzugeben, die auf den Eingriff zurückzuführen sind und die behandlungsbedürftig sind z. B. mit erneuter Operation oder endoskopischer Intervention
21
Blutung
1 = ja
Gemeint ist jede Blutung mit therapeutischer Konsequenz (Transfusion, operative Revision)
22
postoperative Wundinfektion
1 = ja
Format: Erläuterungen i. d. Ausfüllhinweisen

Allgemeine Prinzipien der CDC-Definitionen für nosokomiale Infektionen

Als Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine liegen lokale oder systemische Infektionszeichen vor.


Es dürfen keine Hinweise existieren, dass die Infektion bereits bei der Aufnahme in das Krankenhaus vorhanden oder in der Inkubationsphase war.


Außerdem gilt:

  • Die Entscheidung über das Vorhandensein einer Infektion erfolgt unter Berücksichtigung klinischer Daten/Befunde und der Ergebnisse paraklinischer Untersuchungen.
  • Die klinischen Hinweise können aus der direkten Patientenbeobachtung gewonnen oder den Krankenunterlagen entnommen werden.
  • Laborbefunde können mikrobiologisch kulturelle Befunde sein, Ergebnisse serologischer Untersuchungen oder mikroskopischer Nachweismethoden.
  • Andere zu berücksichtigende diagnostische Untersuchungen sind: z.B. Röntgen-, Ultraschall-, CT-, MRT-, Szintigraphie- und Endoskopie-Untersuchungen, Biopsien oder Punktionen.
  • Die Diagnose des behandelnden Arztes, die aus der direkten Beobachtung während einer Operation, einer endoskopischen Untersuchung oder anderer diagnostischer Maßnahmen bzw. aus der klinischen Beurteilung resultiert, ist ebenfalls ein akzeptables Kriterium für einige Infektionen, sofern nicht zwingende Gründe für die Annahme des Gegenteils vorliegen (z. B. vorläufige Diagnosen, die später nicht erhärtet werden konnten).

Die Infektionen können durch endogene oder exogene Infektionserreger hervorgerufen worden sein. Infektionen, die während des Krankenhausaufenthaltes erworben sind und erst nach Entlassung evident werden, gelten ebenfalls als nosokomial. Infektionen, die mit Komplikationen oder Ausbreitungen von bereits bei der Aufnahme vorhandenen Infektionen verbunden sind, werden nicht als nosokomiale Infektionen angesehen. Ein alleiniger Erregerwechsel reicht nicht aus, um eine neue Infektion zu diagnostizieren. Für die Diagnose einer neuen Infektion des gleichen Organsystems wird zusätzlich ein klinisch freies Intervall gefordert.


Eine reine Kolonisation (Anwesenheit von Erregern auf der Haut, Schleimhaut, in offenen Wunden, in Exkreten oder Sekreten ohne klinische Symptome) ist keine Infektion.


Entzündungen nicht infektiöser Genese (z.B. alkoholtoxische Pankreatitis) werden nicht erfasst.


Die Vermeidbarkeit bzw. Unvermeidbarkeit hat auf die Diagnostik einer nosokomialen Infektion keinen Einfluss.


Konkrete Hinweise und Beispiele zur Anwendung dieser Definitionen bei den KISS-Indikator-OP-Arten finden Sie auf den aktuellen Indikator-OP-Listen auf der Website www.nrz-hygiene.de


23
CDC-Klassifikation
1 = A1 (oberflächliche Infektion)
2 = A2 (tiefe Infektion)
3 = A3 (Räume/Organe)

CDC-Definitionen für Postoperative Wundinfektionen

A1 Postoperative oberflächliche Wundinfektion

Infektion an der Inzisionsstelle innerhalb von 30 Tagen nach der Operation, die nur Haut oder subkutanes Gewebe mit einbezieht,

und

eines der folgenden Kriterien trifft zu:

  1. Eitrige Sekretion aus der oberflächlichen Inzision.
  2. Kultureller Nachweis von Erregern aus einem aseptisch entnommenen Wundsekret oder Gewebe von der oberflächlichen Inzision.
  3. Eines der folgenden Anzeichen: Schmerz oder Berührungsempfindlichkeit, lokalisierte Schwellung, Rötung oder Überwärmung, und Chirurg öffnet die oberflächliche Inzision bewusst. Dieses Kriterium gilt jedoch nicht bei Vorliegen einer negativen mikrobiologischen Kultur von der oberflächlichen Inzision.
  4. Diagnose des behandelnden Arztes.
A2 Postoperative tiefe Wundinfektion

Infektion innerhalb von 30 Tagen nach der Operation (innerhalb von 1 Jahr, wenn Implantat1 in situ belassen),

und

Infektion scheint mit der Operation in Verbindung zu stehen

und

erfasst Faszienschicht und Muskelgewebe, und eines der folgenden Kriterien trifft zu:

  1. Eitrige Sekretion aus der Tiefe der Inzision, aber nicht aus dem operierten Organ bzw. der Körperhöhle, da solche Infektionen dann zur Kategorie A3 gehören würden.
  2. Spontan oder vom Chirurgen bewusst geöffnet, wenn der Patient mindestens eines der nachfolgenden Symptome hat: Fieber (>38°C), lokalisierter Schmerz oder Berührungsempfindlichkeit. Dieses Kriterium gilt jedoch nicht bei Vorliegen einer negativen mikrobiologischen Kultur aus der Tiefe der Inzision.
  3. Abszess oder sonstige Zeichen der Infektion, die tieferen Schichten betreffend, sind bei der klinischen Untersuchung, während der erneuten Operation, bei der histopathologischen Untersuchung oder bei radiologischen Untersuchungen ersichtlich.
  4. Diagnose des behandelnden Arztes.
A3 Infektion von Organen und Körperhöhlen im Operationsgebiet

Infektion innerhalb von 30 Tagen nach der Operation (innerhalb von 1 Jahr, wenn Implantat1 in situ belassen),

und

Infektion scheint mit der Operation in Verbindung zu stehen

und

erfasst Organe oder Körperhöhlen, die während der Operation geöffnet wurden oder an denen manipuliert wurde, und eines der folgenden Kriterien trifft zu:

  1. Eitrige Sekretion aus einer Drainage, die Zugang zu dem Organ bzw. der Körperhöhle im Operationsgebiet hat.
  2. Kultureller Nachweis von Erregern aus einem aseptisch entnommenen Wundsekret oder Gewebe aus einem Organ bzw. der Körperhöhle im Operationsgebiet.
  3. Abszess oder sonstiges Zeichen einer Infektion des Organs bzw. der Körperhöhle im Operationsgebiet ist bei klinischer Untersuchung, während der erneuten Operation, bei der histopathologischen Untersuchung oder bei radiologischen Untersuchungen ersichtlich.
  4. Diagnose des behandelnden Arztes.

1 Definition Implantat: Unter einem Implantat versteht man einen Fremdkörper nicht-menschlicher Herkunft, der einem Patienten während einer Operation auf Dauer eingesetzt wird und an dem nicht routinemäßig für diagnostische oder therapeutische Zwecke manipuliert wird (Hüftprothesen, Gefäßprothesen, Schrauben, Draht, künstl. Bauchnetz, Herzklappen (vom Schwein oder synthetisch)). Menschliche Spenderorgane (Transplantate) wie z. B. Herz, Niere und Leber sind ausgeschlossen.
24
Thrombose
1 = ja
Nachweis durch bildgebendes Verfahren oder klinische Diagnose
25
Lungenembolie
1 = ja

Nach Diagnose durch bildgebendes Verfahren oder durch klinische Diagnose

26
Pneumonie
1 = ja

Pneumoniekriterien nach CDC

Es muss einem der folgenden Kriterien entsprechen:

1. Rasselgeräusche bei der Auskultation oder Dämpfung bei Perkussion während der

Untersuchung des Thorax und eines der folgenden Kriterien:

  • Neues Auftreten von eitrigem Sputum oder Veränderung der Charakteristika des Sputums.
  • Mikroorganismus aus Blutkultur isoliert.
  • Isolierung eines ätiologisch in Frage kommenden Erregers aus Trachealsekret,
  • bronchoalveoläre Lavage, Bronchialabstrich oder Biopsieprobe. 2. Röntgenuntersuchung des Thorax zeigt neues oder progressives Infiltrat, Verdichtung,

Kavitation oder pleuralen Erguss und eines der folgenden Kriterien:

  • Neues Auftreten von eitrigem Sputum oder Veränderung der Charakteristika des Sputums.
  • Mikroorganismus aus Blutkultur isoliert.
  • Isolierung eines ätiologisch in Frage kommenden Erregers aus Trachealsekret, bronchoalveolärer Lavage, Bronchialabstrich oder Biopsieprobe.
  • Isolierung eines Virus oder Ermittlung von viralem Antigen in Atemwegsekreten.
  • Diagnostischer Einzelantikörper-Titer (IgM) oder vierfacher Titeranstieg (IgG) für den Krankheitserreger in wiederholten Serumproben.
  • Histopathologischer Nachweis einer Pneumonie.
27
sonstige Komplikationen
1 = ja
-

Entlassung

28
Spender bei Entlassung dialysepflichtig?
0 = nein
1 = ja
-
29
(Entlassung) Kreatininwert i.S. in mg/dl
Angabe in: mg/dl
Gültige Angabe: ≥ 0,0 mg/dl
Angabe ohne Warnung: 0,2 - 4,0 mg/dl

Hierbei ist der höchste postoperative Kreatininwert anzugeben.

Wenn der Kreatininwert in µmol/l dokumentiert wurde, bleibt dieses Feld leer.

30
(Entlassung) Kreatininwert i.S. in µmol/l
Angabe in: µmol/l
Gültige Angabe: ≥ 0 µmol/l
Angabe ohne Warnung: 18 - 350 µmol/l

Hierbei ist der höchste postoperative Kreatininwert anzugeben.

Wenn der Kreatininwert in mg/dl dokumentiert wurde, bleibt dieses Feld leer.

31
Protein i. U.
Angabe in: mg/l
Gültige Angabe: ≥ 0 mg/l
Angabe ohne Warnung: ≤ 1.000 mg/l
-
32
Protein i. U. pro Tag
Angabe in: mg/Tag
Gültige Angabe: ≥ 0 mg/Tag
Angabe ohne Warnung: ≤ 1.000 mg/Tag
Bitte die Gesamtmenge pro 24 Stunden angeben, wenn ein 24-Stunden-Sammelurin vorliegt
33
Protein-Kreatinin-Verhältnis i. U.
Angabe in: mg/g
Gültige Angabe: ≥ 0 mg/g
Angabe ohne Warnung: ≤ 10.000 mg/g
Bitte Einheit „mg/g“ beachten; ein Verhältnis von z. B. 0,5 entspricht 500 mg/g.
34
behandlungspflichtige arterielle Hypertonie
0 = nein
1 = ja
Bitte „ja“ angeben, wenn bei Entlassung ein medikamentös behandelter arterieller Hypertonus besteht
35
Entlassungsdatum Krankenhaus
Format: TT.MM.JJJJ
-
36
Entlassungsdiagnose(n)
Schlüssel ICD-10-GM SGB V (Quelle http://www.dimdi.de)

Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung stehen.
Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (Krankenhaus) gültigen ICD-10-GM-Katalog: Im Jahr 2011 gestellte Entlassungsdiagnosen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2010 gültigen ICD-10-GM-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2010 aufgenommen worden ist.

37
Entlassungsgrund
1 = Behandlung regulär beendet
2 = Behandlung regulär beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen
3 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet
4 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet
5 = Zuständigkeitswechsel des Kostenträgers
6 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus
7 = Tod
8 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus im Rahmen einer Zusammenarbeit (§ 14 Abs. 5 Satz 2 BPflV in der am 31.12.2003 geltenden Fassung)
9 = Entlassung in eine Rehabilitationseinrichtung
10 = Entlassung in eine Pflegeeinrichtung
11 = Entlassung in ein Hospiz
12 = interne Verlegung
13 = externe Verlegung zur psychiatrischen Behandlung
14 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen
15 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen
16 = externe Verlegung mit Rückverlegung oder Wechsel zwischen den Entgeltbereichen der DRG-Fallpauschalen, nach der BPflV oder für besondere Einrichtungen nach § 17b Abs. 1 Satz 15 KHG mit Rückverlegung
17 = interne Verlegung mit Wechsel zwischen den Entgeltbereichen der DRG-Fallpauschalen, nach der BPflV oder für besondere Einrichtungen nach § 17b Abs. 1 Satz 15 KHG
18 = Rückverlegung
19 = Entlassung vor Wiederaufnahme mit Neueinstufung
20 = Entlassung vor Wiederaufnahme mit Neueinstufung wegen Komplikation
21 = Entlassung oder Verlegung mit nachfolgender Wiederaufnahme
22 = Fallabschluss (interne Verlegung) bei Wechsel zwischen voll- und teilstationärer Behandlung
Format: § 301-Vereinbarung
-
38
Todesursache
1 = Infektion
2 = kardiovaskulär
3 = cerebrovaskulär
4 = andere
9 = unbekannt
-
Hinweis: Die Spezifikation 13 wurde von der BQS in Zusammenarbeit mit Fachgruppen erstellt und von AQUA übernommen. Änderungen der Ausfüllhinweise durch AQUA werden im Text kenntlich gemacht.