Ausfüllhinweise
Dekubitusprophylaxe (DEK)
13.0 SR1

DEK: Teildatensatz Basis (B)

Zeile Bezeichnung Allgemeiner Hinweis Ausfüllhinweis

Basisdokumentation

1
Institutionskennzeichen
Schlüssel Institutionskennzeichen (Quelle http://www.arge-ik.de)

Gemäß § 293 SGB V wird bei der Datenübermittlung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Leistungserbringern ein Institutionskennzeichen (IK) als eindeutige Identifizierung verwendet. Mit diesem IK sind auch die für die Vergütung der Leistungen maßgeblichen Kontoverbindungen verknüpft. Die IK werden durch die "Sammel- und Vergabestelle Institutionskennzeichen (SVI)" der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen in Sankt Augustin (SVI, Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin) vergeben und gepflegt.

Hier ist das bei der Registrierung für die Qualitätssicherung angegebene IK zu verwenden.



Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
1,1
Betriebsstätten-Nummer
Gültige Angabe: ≥ 1

Diese Betriebsstätten-Nummer dient zur Unterscheidung organisatorisch getrennter Bereiche bei gleichem Institutionskennzeichen und gleicher Fachabteilungsnummer. Die Betriebsstätten-Nummer ist standardmäßig „1“. Ihre Verwendung oder Nicht-Verwendung kann durch das Krankenhaus bzw. den Träger frei festgesetzt werden, wenn es keine landeseinheitliche Empfehlung bzw. Festlegung für die bestimmte Verwendungsform gibt.

Die Betriebstättennummern eines Krankenhauses sollen jahrgangsübergreifend in der gleichen Weise vergeben werden, falls keine organisatorischen Veränderungen stattgefunden haben.



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2
Fachabteilung
Schlüssel Fachabteilungen (Quelle § 301-Vereinbarung: http://www.dkgev.de)
Format: § 301-Vereinbarung
Bei Dekubitusprophylaxe ist hier die aufnehmende Fachabteilung anzugeben!
3
Identifikationsnummer des Patienten
-

Die Identifikationsnummer erhält der Patient im Krankenhaus bei der Aufnahme. Verbleibt im Krankenhaus, wird nicht an LQS/AQUA übermittelt.

4
Geburtsdatum
Format: TT.MM.JJJJ
-
5
Aufnahmedatum Krankenhaus
Format: TT.MM.JJJJ
-

Aufnahme

6
Angabe zur Aufnahme
1 = Aufnahme von zu Hause ohne Versorgung durch eine ambulante Pflegeeinrichtung
2 = Aufnahme von zu Hause mit Versorgung durch eine ambulante Pflegeeinrichtung
3 = Aufnahme aus stationärer Pflegeeinrichtung
4 = Verlegung aus anderem Krankenhaus
5 = Verlegung aus stationärer Rehabilitation
9 = sonstiges

Die in den Kodes 1, 2 und 3 genannten ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sind definiert nach § 71 SGB XI.1

Ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) im Sinne dieses Buches sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, die unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung pflegen und hauswirtschaftlich versorgen.

Stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) im Sinne dieses Buches sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige:
1. unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden,
2. ganztägig (vollstationär) oder nur tagsüber oder nur nachts (teilstationär) untergebracht und verpflegt werden können.


4 = Verlegung aus anderem Krankenhaus: Hier ist ausschließlich die Verlegung aus einem anderen Krankenhaus zu dokumentieren, keine hausinterne Verlegung.

1Sozialgesetzbuch - Elftes Buch - Soziale Pflegeversicherung

Risikofaktoren bei Aufnahme

7
Mikrobewegungen bei Aufnahme
0 = nein
1 = ja
Format: Ausfüllhinweis beachten

Hier ist nein anzugeben bei vollständiger Immobilität des Patienten; selbst eine geringe Bewegung des Körpers oder von Extremitäten wird nicht ohne Hilfe durchgeführt.

Diese Beschreibung entspricht der:

  • Stufe „vollständige Immobilität“ in der Mobilitätskategorie der Braden-Skala
  • Stufe „voll eingeschränkt“ in der Beweglichkeitskategorie der (modifizierten) Norton-Skala
  • Stufe „bewegungsunfähig“ in der Mobilitätskategorie der Waterlow-Skala
  • Stufe „immobil" in der Mobilitätskategorie der Medley-Skala
Der Begriff „Mikrobewegungen“ ist dem nationalen Expertenstandard Dekubitusprophylaxe in der Pflege (DNQP 2004) entnommen.
8
insulinpflichtiger Diabetes mellitus bei Aufnahme
0 = nein
1 = ja
Hier bitte dokumentieren, ob beim Patienten zum Zeitpunkt der Aufnahme ein insulinpflichtiger Diabetes mellitus vorliegt.

Dekubitusstatus bei Aufnahme

9
Lagen bei Aufnahme ein oder mehrere Dekubitalulzera vor?
0 = nein
1 = ja

Hier ist ein ja anzugeben, wenn bei der Aufnahme in das Krankenhaus bereits ein oder mehrere Dekubitalulzera vorliegen.

Die Einschätzung kann bei Patienten, bei denen ein Dekubitusrisiko ohne ein formelles Assessment ausgeschlossen werden kann, auch ohne körperliche Untersuchung erfolgen.

10
(Dekubitusstatus bei Aufnahme) Gradeinteilung des höchstgradigen Dekubitalulkus
1 = Dekubitus 1. Grades: Nicht wegdrückbare Rötung bei intakter Haut
2 = Dekubitus 2. Grades: Dekubitus (Druckgeschwür) mit Abschürfung, Blase, Teilverlust der Haut mit Einbeziehung von Epidermis und/oder Dermis oder Hautverlust o.n.A.
3 = Dekubitus 3. Grades: Dekubitus (Druckgeschwür) mit Verlust aller Hautschichten mit Schädigung oder Nekrose des subkutanen Gewebes, die bis auf die darunterliegende Faszie reichen kann
4 = Dekubitus 4. Grades: Dekubitus (Druckgeschwür) mit Nekrose von Muskeln, Knochen oder stützenden Strukturen (z.B. Sehnen oder Gelenkkapseln)
Format: nach ICD-10-GM L89
Der Dekubitus mit der höchsten Ausprägung nach der Gradierungsskala des ICD-10-GM ist hier anzugeben. Die Beschreibung dieser Grade ist an die Klassifikation des European Pressure Ulcer Advisory Panel (EPUAP 1998) angelehnt.

Grad 1:  Nicht wegdrückbare Rötung intakter Haut. Besonders bei dunkelhäutigen Menschen können auch Hautverfärbungen, Überwärmung, Ödem oder Verhärtung Indikatoren für Stadium 1 sein.
Grad 2:  Teilverlust der Haut mit Schädigung von Epidermis, Dermis oder beiden Hautschichten. Das Druckgeschwür ist oberflächlich und manifestiert sich klinisch als Hautabschürfung oder Blase.
Grad 3:  Verlust aller Hautschichten einschließlich Schädigung oder Nekrose des subkutanen Gewebes, die bis auf, aber nicht unter die Faszie reichen kann.
Grad 4:  Ausgedehnte Zerstörung, Gewebsnekrose oder Schädigung von Muskeln, Knochen oder stützenden Strukturen, mit oder ohne Verlust aller Hautschichten

Klassifikation nach der Pressure Ulcer Treatment Guideline (EPUAP 1998) in Übersetzung des DNQP (2008): Expertenstandard Pflege von Menschen mit chronischen Wunden.

Entlassung

11
Entlassungsdatum Krankenhaus
Format: TT.MM.JJJJ
-
12
Entlassungsgrund
1 = Behandlung regulär beendet
2 = Behandlung regulär beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen
3 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet
4 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet
5 = Zuständigkeitswechsel des Kostenträgers
6 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus
7 = Tod
8 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus im Rahmen einer Zusammenarbeit (§ 14 Abs. 5 Satz 2 BPflV in der am 31.12.2003 geltenden Fassung)
9 = Entlassung in eine Rehabilitationseinrichtung
10 = Entlassung in eine Pflegeeinrichtung
11 = Entlassung in ein Hospiz
12 = interne Verlegung
13 = externe Verlegung zur psychiatrischen Behandlung
14 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen
15 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen
16 = externe Verlegung mit Rückverlegung oder Wechsel zwischen den Entgeltbereichen der DRG-Fallpauschalen, nach der BPflV oder für besondere Einrichtungen nach § 17b Abs. 1 Satz 15 KHG mit Rückverlegung
17 = interne Verlegung mit Wechsel zwischen den Entgeltbereichen der DRG-Fallpauschalen, nach der BPflV oder für besondere Einrichtungen nach § 17b Abs. 1 Satz 15 KHG
18 = Rückverlegung
19 = Entlassung vor Wiederaufnahme mit Neueinstufung
20 = Entlassung vor Wiederaufnahme mit Neueinstufung wegen Komplikation
21 = Entlassung oder Verlegung mit nachfolgender Wiederaufnahme
22 = Fallabschluss (interne Verlegung) bei Wechsel zwischen voll- und teilstationärer Behandlung
Format: § 301-Vereinbarung
-

Risikofaktoren bei Entlassung

13
Mikrobewegungen bei Entlassung
0 = nein
1 = ja
Format: Ausfüllhinweis beachten

Hier ist nein anzugeben bei vollständiger Immobilität des Patienten; selbst eine geringe Bewegung des Körpers oder von Extremitäten wird nicht ohne Hilfe durchgeführt.

Diese Beschreibung entspricht der:

  • Stufe „vollständige Immobilität“ in der Mobilitätskategorie der Braden-Skala
  • Stufe „voll eingeschränkt“ in der Beweglichkeitskategorie der (modifizierten) Norton-Skala
  • Stufe „bewegungsunfähig“ in der Mobilitätskategorie der Waterlow-Skala
  • Stufe „immobil" in der Mobilitätskategorie der Medley-Skala
Der Begriff „Mikrobewegungen“ ist dem nationalen Expertenstandard Dekubitusprophylaxe in der Pflege (DNQP 2004) entnommen.
14
kontinuierliche Intensivbehandlung >= 24 Stunden
0 = nein
1 = ja
Format: entspricht OPS 8-980

Die Angabe bezieht sich auf den gesamten stationären Aufenthalt.

Intensivbehandlung ist definiert nach OPS Version 2009, 8-980 (Intensivmedizinische Komplexbehandlung, Basisprozedur):

Exklusive: Intensivüberwachung ohne akute Behandlung lebenswichtiger Organsysteme oder kurzfristige (< 24 Stunden) Intensivbehandlung. Kurzfristige (< 24 Stunden) Stabilisierung von Patienten nach operativen Eingriffen
Hinweis: Mindestmerkmale:

  • Kontinuierliche, 24-stündige Überwachung und akute Behandlungsbereitschaft durch ein Team von Pflegepersonal und Ärzten, die in der Intensivmedizin erfahren sind und die aktuellen Probleme ihrer Patienten kennen.
  • Eine ständige ärztliche Anwesenheit auf der Intensivstation muss gewährleistet sein.
  • Dieser Kode ist für Patienten ab dem vollendeten 14. Lebensjahr anzugeben.

Eine Intensivbehandlung >= 24 Stunden ist unabhängig vom Entlassungsgrund (Zeile 12) des Patienten zu dokumentieren, auch bei Entlassungsgrund 07 = Tod.

15
Dauer der Intensivbehandlung
Angabe in: Tage
Gültige Angabe: ≥ 0 Tage
Angabe ohne Warnung: ≥ 1 Tage

Bitte hier die Anzahl der Tage der intensivmedizinischen Komplexbehandlung entsprechend der Definition OPS, 8-980 eintragen.

Ein Tag entspricht 24 Stunden. Zählweise nach angefangenen Tagen.
Beispiele:

  • 30 Stunden entspricht 2 Tage
  • 48 Stunden entspricht 2 Tage
  • 73 Stunden entspricht 4 Tage

Bei zwei oder mehr Intensivaufhalten während eines stationären Aufenthalts (je >= 24 Stunden) ist vor Ermittlung der Tageszahl die Gesamtstundenzahl aller Intensivaufenthalte zu addieren.

Dekubitusstatus bei Entlassung

16
Lagen bei Entlassung ein oder mehrere Dekubitalulzera vor?
0 = nein
1 = ja

Hier ist ein ja anzugeben, wenn bei der Entlassung aus dem behandelnden Krankenhaus ein oder mehrere Dekubitalulzera vorliegen.

Die Einschätzung kann bei Patienten, bei denen ein Dekubitusrisiko ohne ein formelles Assessment ausgeschlossen werden kann, auch ohne körperliche Untersuchung erfolgen.

17
(Dekubitusstatus bei Entlassung) Gradeinteilung des höchstgradigen Dekubitalulkus
1 = Dekubitus 1. Grades: Nicht wegdrückbare Rötung bei intakter Haut
2 = Dekubitus 2. Grades: Dekubitus (Druckgeschwür) mit Abschürfung, Blase, Teilverlust der Haut mit Einbeziehung von Epidermis und/oder Dermis oder Hautverlust o.n.A.
3 = Dekubitus 3. Grades: Dekubitus (Druckgeschwür) mit Verlust aller Hautschichten mit Schädigung oder Nekrose des subkutanen Gewebes, die bis auf die darunterliegende Faszie reichen kann
4 = Dekubitus 4. Grades: Dekubitus (Druckgeschwür) mit Nekrose von Muskeln, Knochen oder stützenden Strukturen (z.B. Sehnen oder Gelenkkapseln)
Format: nach ICD-10-GM L89
Der Dekubitus mit der höchsten Ausprägung nach der Gradierungsskala des ICD-10-GM ist hier anzugeben. Die Beschreibung dieser Grade ist an die Klassifikation des European Pressure Ulcer Advisory Panel (EPUAP 1998) angelehnt.

Grad 1:  Nicht wegdrückbare Rötung intakter Haut. Besonders bei dunkelhäutigen Menschen können auch Hautverfärbungen, Überwärmung, Ödem oder Verhärtung Indikatoren für Stadium 1 sein.
Grad 2:  Teilverlust der Haut mit Schädigung von Epidermis, Dermis oder beiden Hautschichten. Das Druckgeschwür ist oberflächlich und manifestiert sich klinisch als Hautabschürfung oder Blase.
Grad 3:  Verlust aller Hautschichten einschließlich Schädigung oder Nekrose des subkutanen Gewebes, die bis auf, aber nicht unter die Faszie reichen kann.
Grad 4:  Ausgedehnte Zerstörung, Gewebsnekrose oder Schädigung von Muskeln, Knochen oder stützenden Strukturen, mit oder ohne Verlust aller Hautschichten

Klassifikation nach der Pressure Ulcer Treatment Guideline (EPUAP 1998) in Übersetzung des DNQP (2008): Expertenstandard Pflege von Menschen mit chronischen Wunden.
Hinweis: Die Spezifikation 13 wurde von der BQS in Zusammenarbeit mit Fachgruppen erstellt und von AQUA übernommen. Änderungen der Ausfüllhinweise durch AQUA werden im Text kenntlich gemacht.