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Ausfüllhinweise
Knie-Endoprothesenwechsel und -komponentenwechsel (17/7) |
Zeile | Bezeichnung | Allgemeiner Hinweis | Ausfüllhinweis |
Basisdokumentation |
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Institutionskennzeichen
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Schlüssel Institutionskennzeichen (Quelle http://www.arge-ik.de)
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Gemäß § 293 SGB V wird bei der Datenübermittlung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Leistungserbringern ein Institutionskennzeichen (IK) als eindeutige Identifizierung verwendet. Mit diesem IK sind auch die für die Vergütung der Leistungen maßgeblichen Kontoverbindungen verknüpft. Die IK werden durch die "Sammel- und Vergabestelle Institutionskennzeichen (SVI)" der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen in Sankt Augustin (SVI, Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin) vergeben und gepflegt. Hier ist das bei der Registrierung für die Qualitätssicherung angegebene IK zu verwenden. Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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Betriebsstätten-Nummer
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Gültige Angabe: ≥ 1
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Diese Betriebsstätten-Nummer dient zur Unterscheidung organisatorisch getrennter Bereiche bei gleichem Institutionskennzeichen und gleicher Fachabteilungsnummer. Die Betriebsstätten-Nummer ist standardmäßig „1“. Ihre Verwendung oder Nicht-Verwendung kann durch das Krankenhaus bzw. den Träger frei festgesetzt werden, wenn es keine landeseinheitliche Empfehlung bzw. Festlegung für die bestimmte Verwendungsform gibt. Die Betriebstättennummern eines Krankenhauses sollen jahrgangsübergreifend in der gleichen Weise vergeben werden, falls keine organisatorischen Veränderungen stattgefunden haben. Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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Fachabteilung
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Schlüssel Fachabteilungen (Quelle § 301-Vereinbarung: http://www.dkgev.de)
Format: § 301-Vereinbarung |
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Identifikationsnummer des Patienten
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-
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Die Identifikationsnummer erhält der Patient im Krankenhaus bei der Aufnahme. Verbleibt im Krankenhaus, wird nicht an LQS/AQUA übermittelt. |
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4
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Geburtsdatum
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Format: TT.MM.JJJJ
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- |
5
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Geschlecht
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1 = männlich
2 = weiblich |
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6
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Aufnahmedatum Krankenhaus
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Format: TT.MM.JJJJ
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- |
Simultaneingriff an der kontralateralen Seite
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0 = nein
1 = ja, dokumentiert 2 = ja, nicht dokumentiert |
Wurde während des Aufenthaltes (in derselben oder einer weiteren OP) kontralateral ein vergleichbarer Eingriff durchgeführt? Für eine einseitige OP (nur eine Seite wird operiert): Für beidseitige OP: |
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Patient |
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Präoperative Anamnese |
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Schmerzen
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0 = nein
1 = ja, Belastungsschmerz 2 = ja, Ruheschmerz |
Stauchungs- und Drehschmerzen sind unter Belastungsschmerz zu dokumentieren. Bei Vorliegen von Ruhe- und Belastungsschmerzen ist Ruheschmerz zu dokumentieren. |
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Labor |
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Entzündungszeichen im Labor
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0 = nein
1 = ja |
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Gelenkpunktion
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0 = nein
1 = ja |
Hier sind auch prästationär durchgeführte Gelenkpunktionen einzutragen |
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Erregernachweis
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0 = nicht durchgeführt
1 = durchgeführt, negativ 2 = durchgeführt, positiv |
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Röntgendiagnostik und klinische Befunde |
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Implantatwanderung/-versagen
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0 = nein
1 = ja |
Dies umfasst z. B.
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Lockerung Femur-Komponente
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0 = nein
1 = ja |
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Lockerung Tibia-Komponente
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0 = nein
1 = ja |
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Lockerung Patella-Komponente
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0 = nein
1 = ja |
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Substanzverlust Femur
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0 = nein
1 = ja |
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Substanzverlust Tibia
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0 = nein
1 = ja |
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Verschleiß der Gleitfläche
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0 = nein
1 = ja |
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periprothetische Fraktur
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0 = nein
1 = ja |
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Prothesen(sub)luxation
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0 = nein
1 = ja |
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Instabilität im Kniegelenk
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0 = nein
1 = ja |
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Zunahme der Arthrose
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0 = nein
1 = ja |
bei Schlittenprothese oder Teilersatzprothese |
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Einstufung nach ASA-Klassifikation
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1 = normaler, ansonsten gesunder Patient
2 = Patient mit leichter Allgemeinerkrankung 3 = Patient mit schwerer Allgemeinerkrankung und Leistungseinschränkung 4 = Patient mit inaktivierender Allgemeinerkrankung, ständige Lebensbedrohung 5 = moribunder Patient |
Risikoklassifikation ASA= American Society of Anesthesiologists |
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Wundkontaminationsklassifikation
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1 = aseptische Eingriffe
2 = bedingt aseptische Eingriffe 3 = kontaminierte Eingriffe 4 = septische Eingriffe |
Präoperative Wundkontamination nach CDC– Kriterien1 = aseptische Eingriffe: 2 = bedingt aseptische Eingriffe:
3 = kontaminierte Eingriffe: 4 = septische Eingriffe: (Quelle: Nationales Referenzzentrum für Surveillance von nosokomialen Infektionen (NRZ) 2004) |
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Operation |
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25
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OP-Datum
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Format: TT.MM.JJJJ
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- |
Operation
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Schlüssel OPS (amtliche Kodes) (Quelle http://www.dimdi.de)
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Alle OPS-Kodes des durchgeführten Eingriffs sind hier zu dokumentieren. In der Version 2005 des OPS hat das DIMDI erstmals Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnung eingeführt: R (Rechts), L (Links) und B (Beidseitig) eingeführt. Für Prozeduren an Lokalisationen, die paarig vorhanden sind (z.B. Leiste, Niere, Oberschenkel etc.), sind die Zusatzkennzeichen R, L oder B verpflichtend. Diejenigen Schlüsselnummern des OPS, die mit einem Zusatzkennzeichen versehen werden müssen, sind im OPS-Katalog 2009 besonders gekennzeichnet. Das Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnung wird hinter dem Kode und einem Doppelpunkt als Trennzeichen angehängt. Fehlt ein erforderliches Zusatzkennzeichen, so ist die Dokumentation unplausibel. Beispiel: Für den OPS-Kode 5-823.20 (Revision, Wechsel und Entefrnung einer Endoprothese am Kniegelenk: Wechsel einer bikondylären Oberflächenersatzprothese: Typgleich) als Einschlussprozedur für den Datensatz Knie-Schlittenprothesen-Erstimplantation ist eine Seitenangabe in den OPS-Feldern der Dokumentation erforderlich. Gültige Kodes sind somit 5-823.20:R, 5-823.20:L oder 5-823.20:B. Die Dokumentation des Kodes 823.20 ohne Zusatzkennzeichen ist hier unzulässig. Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (Krankenhaus) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2011 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2010 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2010 aufgenommen worden ist. |
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Dauer des Eingriffs
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Angabe in: Minuten
Gültige Angabe: ≥ 20 Minuten Angabe ohne Warnung: 40 - 240 Minuten |
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perioperative Antibiotikaprophylaxe
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0 = nein
1 = single shot 2 = Zweitgabe 3 = öfter |
Die Verwendung von antibiotikahaltigem Zement ist hier nicht anzugeben. |
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Verlauf |
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postoperatives Röntgenbild in 2 Ebenen
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0 = nein
1 = ja |
Zu dokumentieren sind Aufnahmen während des gesamten Aufenthaltes bis zur Entlassung. |
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behandlungsbedürftige intra-/postoperative chirurgische Komplikation(en)
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0 = nein
1 = ja |
Zu dokumentieren sind behandlungsbedürftige Komplikationen |
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Implantatfehllage
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1 = Femur-Komponente
2 = Tibia-Komponente |
Primäre Lage des Implantates oder von Teilen des Implantates, die eine Reoperation oder sonstige Behandlung (z.B. Orthese) einer Varus-, bzw. Valgusfehlstellung notwendig macht. |
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Implantatdislokation
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1 = ja
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z.B. Inlay-Lockerung |
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Patellafehlstellung
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1 = ja
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Subluxation oder Luxation der Patella |
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Wundhämatom/Nachblutung
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1 = ja
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Hier ist 1 =„ja“ anzugeben, wenn im Zusammenhang mit dem Primäreingriff eine Intervention wegen Blutung/Hämatom erforderlich wird (OP, Punktion). Mit Intervention ist nicht die Gabe von Blutkonserven gemeint. |
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Gefäßläsion
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1 = ja
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Mit Gefäßläsion sind alle iatrogenen Verletzungen der Arterien, ggf. auch der Venen, gemeint, die einer operativen oder interventionellen Revision bedürfen. |
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Nervenschaden
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1 = ja
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Der Begriff „Nervenschaden“ wird durch jeden motorischen Nervenschaden definiert, der dem definierten Versorgungsgebiet eines Nerven zugeordnet ist. |
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Fraktur
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1 = ja
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Zu dokumentieren sind alle Frakturen (auch als Sturzfolge). Auch Fissuren sind hier zu dokumentieren. |
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(Verlauf) sonstige
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1 = ja
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- |
postoperative Wundinfektion
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0 = nein
1 = ja |
Allgemeine Prinzipien der CDC-Definitionen für nosokomiale InfektionenAls Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine liegen lokale oder systemische Infektionszeichen vor. Es dürfen keine Hinweise existieren, dass die Infektion bereits bei der Aufnahme in das Krankenhaus vorhanden oder in der Inkubationsphase war. Außerdem gilt:
Die Infektionen können durch endogene oder exogene Infektionserreger hervorgerufen worden sein. Infektionen, die während des Krankenhausaufenthaltes erworben sind und erst nach Entlassung evident werden, gelten ebenfalls als nosokomial. Infektionen, die mit Komplikationen oder Ausbreitungen von bereits bei der Aufnahme vorhandenen Infektionen verbunden sind, werden nicht als nosokomiale Infektionen angesehen. Ein alleiniger Erregerwechsel reicht nicht aus, um eine neue Infektion zu diagnostizieren. Für die Diagnose einer neuen Infektion des gleichen Organsystems wird zusätzlich ein klinisch freies Intervall gefordert. Eine reine Kolonisation (Anwesenheit von Erregern auf der Haut, Schleimhaut, in offenen Wunden, in Exkreten oder Sekreten ohne klinische Symptome) ist keine Infektion. Entzündungen nicht infektiöser Genese (z.B. alkoholtoxische Pankreatitis) werden nicht erfasst. Die Vermeidbarkeit bzw. Unvermeidbarkeit hat auf die Diagnostik einer nosokomialen Infektion keinen Einfluss. Konkrete Hinweise und Beispiele zur Anwendung dieser Definitionen bei den KISS-Indikator-OP-Arten finden Sie auf den aktuellen Indikator-OP-Listen auf der Website www.nrz-hygiene.de |
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CDC-Klassifikation
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1 = A1 (oberflächliche Infektion)
2 = A2 (tiefe Infektion) 3 = A3 (Räume/Organe) |
CDC-Definitionen für Postoperative WundinfektionenA1 Postoperative oberflächliche WundinfektionInfektion an der Inzisionsstelle innerhalb von 30 Tagen nach der Operation, die nur Haut oder subkutanes Gewebe mit einbezieht, und eines der folgenden Kriterien trifft zu:
Infektion innerhalb von 30 Tagen nach der Operation (innerhalb von 1 Jahr, wenn Implantat1 in situ belassen), und Infektion scheint mit der Operation in Verbindung zu stehen und erfasst Faszienschicht und Muskelgewebe, und eines der folgenden Kriterien trifft zu:
Infektion innerhalb von 30 Tagen nach der Operation (innerhalb von 1 Jahr, wenn Implantat1 in situ belassen), und Infektion scheint mit der Operation in Verbindung zu stehen und erfasst Organe oder Körperhöhlen, die während der Operation geöffnet wurden oder an denen manipuliert wurde, und eines der folgenden Kriterien trifft zu:
1 Definition Implantat: Unter einem Implantat versteht man einen Fremdkörper nicht-menschlicher Herkunft, der einem Patienten während einer Operation auf Dauer eingesetzt wird und an dem nicht routinemäßig für diagnostische oder therapeutische Zwecke manipuliert wird (Hüftprothesen, Gefäßprothesen, Schrauben, Draht, künstl. Bauchnetz, Herzklappen (vom Schwein oder synthetisch)). Menschliche Spenderorgane (Transplantate) wie z. B. Herz, Niere und Leber sind ausgeschlossen. |
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Reoperation wegen Komplikation(en) erforderlich
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0 = nein
1 = ja |
Reoperationen sind unvorhergesehene Folgeeingriffe wegen Komplikationen des Primäreingriffs. Gemeint sind sämtliche Reoperationen, unabhängig davon, ob sie im gleichen Krankenhaus oder in einem anderen Krankenhaus durchgeführt wurden. Hinweis: Dokumentiert werden soll eine operative Revision, nicht aber z. B. die Punktion eines Hämatoms |
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allgemeine behandlungsbedürftige postoperative Komplikation(en)
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0 = nein
1 = ja |
Zu dokumentieren sind behandlungsbedürftige Komplikationen |
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Pneumonie
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1 = ja
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Pneumoniekriterien nach CDC Es muss einem der folgenden Kriterien entsprechen: 1. Rasselgeräusche bei der Auskultation oder Dämpfung bei Perkussion während der Untersuchung des Thorax und eines der folgenden Kriterien:
Kavitation oder pleuralen Erguss und eines der folgenden Kriterien:
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kardiovaskuläre Komplikation(en)
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1 = ja
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Komplikationen des Herzens oder des Blutkreislaufes, die im Zusammenhang mit dem Eingriff aufgetreten sind und behandlungsbedürftig sind (z. B. medikamentös, interventionell) |
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tiefe Bein-/Beckenvenenthrombose
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1 = ja
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Nachweis durch bildgebendes Verfahren oder klinische Diagnose |
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Lungenembolie
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1 = ja
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Nach Diagnose durch bildgebendes Verfahren oder durch klinische Diagnose |
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(Verlauf) sonstige
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1 = ja
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Sonstige Komplikationen sind Komplikationen, bei denen der Patient unvorhergesehen zu klinisch fassbaren Schaden kommt. Beispiele:
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Entlassung |
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selbstständiges Gehen bei Entlassung möglich
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0 = nein
1 = ja |
Unterstütztes Gehen (z.B. mit Hilfe der Krankengymnastik) bzw. selbstständiges Gehen auch mit Gehhilfe (z.B. Rollator) von mindestens 50 Metern. Gehfähigkeit meint hier das Gehen
Maßgeblich ist die Selbständigkeit des Patienten, welche sich auf die Rehafähigkeit, bzw. die Versorgung zu Hause auswirkt |
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War der Patient präoperativ selbstständig gehfähig?
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0 = nein
1 = ja |
Unterstütztes Gehen (z.B. mit Hilfe der Krankengymnastik) bzw. selbstständiges Gehen auch mit Gehhilfe (z.B. Rollator) von mindestens 50 Metern. Gehfähigkeit meint hier das Gehen
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selbstständige Versorgung in der täglichen Hygiene bei Entlassung möglich
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0 = nein
1 = ja |
Waschen des Gesichts, Zähneputzen, Baden oder Duschen mit Hilfe, Unabhängigkeit bei der Benutzung einer geeigneten Toilette bzw. des Nachtsstuhls (analog Barthel-Index). |
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War der Patient präoperativ selbstständig in der täglichen Hygiene?
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0 = nein
1 = ja |
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52
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Entlassungsdatum Krankenhaus
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Format: TT.MM.JJJJ
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Entlassungsdiagnose(n)
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Schlüssel ICD-10-GM SGB V (Quelle http://www.dimdi.de)
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Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung stehen. |
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54
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Entlassungsgrund
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1 = Behandlung regulär beendet
2 = Behandlung regulär beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 3 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet 4 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet 5 = Zuständigkeitswechsel des Kostenträgers 6 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus 7 = Tod 8 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus im Rahmen einer Zusammenarbeit (§ 14 Abs. 5 Satz 2 BPflV in der am 31.12.2003 geltenden Fassung) 9 = Entlassung in eine Rehabilitationseinrichtung 10 = Entlassung in eine Pflegeeinrichtung 11 = Entlassung in ein Hospiz 12 = interne Verlegung 13 = externe Verlegung zur psychiatrischen Behandlung 14 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 15 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 16 = externe Verlegung mit Rückverlegung oder Wechsel zwischen den Entgeltbereichen der DRG-Fallpauschalen, nach der BPflV oder für besondere Einrichtungen nach § 17b Abs. 1 Satz 15 KHG mit Rückverlegung 17 = interne Verlegung mit Wechsel zwischen den Entgeltbereichen der DRG-Fallpauschalen, nach der BPflV oder für besondere Einrichtungen nach § 17b Abs. 1 Satz 15 KHG 18 = Rückverlegung 19 = Entlassung vor Wiederaufnahme mit Neueinstufung 20 = Entlassung vor Wiederaufnahme mit Neueinstufung wegen Komplikation 21 = Entlassung oder Verlegung mit nachfolgender Wiederaufnahme 22 = Fallabschluss (interne Verlegung) bei Wechsel zwischen voll- und teilstationärer Behandlung Format: § 301-Vereinbarung |
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