Unterstütztes Gehen (z.B. mit Hilfe der Krankengymnastik) bzw. selbstständiges Gehen auch mit Gehhilfe (z.B. Rollator) von mindestens 50 Metern.

Gehfähigkeit meint hier das Gehen

Maßgeblich ist die Selbständigkeit des Patienten, welche sich auf die Rehafähigkeit, bzw. die Versorgung zu Hause auswirkt