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Ausfüllhinweise
Karotis-Rekonstruktion (10/2) |
Zeile | Bezeichnung | Allgemeiner Hinweis | Ausfüllhinweis |
Basisdokumentation |
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Institutionskennzeichen
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Schlüssel Institutionskennzeichen (Quelle § 301-Vereinbarung: http://www.dkgev.de)
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Gemäß § 293 SGB V wird bei der Datenübermittlung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Leistungserbringern ein Institutionskennzeichen (IK) als eindeutige Identifizierung verwendet. Mit diesem IK sind auch die für die Vergütung der Leistungen maßgeblichen Kontoverbindungen verknüpft. Die IK werden durch die "Sammel- und Vergabestelle Institutionskennzeichen (SVI)" der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen in Sankt Augustin (SVI, Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin) vergeben und gepflegt. Hier ist das bei der Registrierung für die Qualitätssicherung angegebene IK zu verwenden. Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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Betriebsstätten-Nummer
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Gültige Angabe: ≥ 1
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Diese Betriebsstätten-Nummer dient zur Unterscheidung organisatorisch getrennter Bereiche bei gleichem Institutionskennzeichen und gleicher Fachabteilungsnummer. Die Betriebsstätten-Nummer ist standardmäßig „1“. Ihre Verwendung oder Nicht-Verwendung kann durch das Krankenhaus bzw. den Träger frei festgesetzt werden, wenn es keine landeseinheitliche Empfehlung bzw. Festlegung für die bestimmte Verwendungsform gibt. Die Betriebstättennummern eines Krankenhauses sollen jahrgangsübergreifend in der gleichen Weise vergeben werden, falls keine organisatorischen Veränderungen stattgefunden haben. Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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Fachabteilung
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Schlüssel Fachabteilungen (Quelle § 301-Vereinbarung: http://www.dkgev.de)
Format: § 301-Vereinbarung |
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Identifikationsnummer des Patienten
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-
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Die Identifikationsnummer erhält der Patient im Krankenhaus bei der Aufnahme. Verbleibt im Krankenhaus, wird nicht an LQS/BQS übermittelt. |
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4
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Geburtsdatum
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Format: TT.MM.JJJJ
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- |
5
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Geschlecht
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1 = männlich
2 = weiblich |
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6
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Aufnahmedatum Krankenhaus
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Format: TT.MM.JJJJ
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Klinische Diagnostik / zu operierende Karotisläsion |
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zu operierende Seite
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1 = rechts
2 = links |
Wenn beide Seiten operiert werden, kann im Sinne einer freiwilligen Dokumentation, die nicht vom QS-Filter ausgelöst wird, ein Minimaldatensatz angelegt und ausgefüllt werden. |
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asymptomatische Karotisläsion
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0 = nein
1 = ja Format: (kein neu aufgetretenes fokal-neurologisches Defizit im ipsilateralen Stromgebiet innerhalb der letzten 6 Monate. Ereignisse, die länger als sechs Monate zurückliegen und deren Residuen zählen auch zu den asymptomatischen Karotisläsionen) |
Es wird nach dem Vorhandensein einer zerebralen oder okulären Symptomatik bzw. dem Nichtvorhandensein einer Symptomatik (= asymptomatisch) der zu operierenden Karotisläsion gefragt, nicht danach, ob der Patient insgesamt (z. B. auf der kontralateralen Hemisphäre) symptomatisch war. Ein fokal-neurologisches Defizit oder eine Amaurosis fugax im ipsilateralen Stromgebiet, welches länger als 6 Monate zurückliegt, ist nicht als neurologische Ausfallsymptomatik zu werten. |
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9
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symptomatische Karotisläsion (elektiv)
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1 = Amaurosis fugax ipsilateral
2 = ipsilaterale Hemisphären TIA 3 = Apoplex mit Rankin 0-5 9 = sonstige |
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Zeitraum letztes Ereignis bis zur Operation
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Angabe in: Tage
Gültige Angabe: ≥ 0 Tage Angabe ohne Warnung: ≤ 180 Tage |
Hier kann auf Angaben des Patienten, des zuweisenden Arztes oder auch von Angehörigen zurückgegriffen werden. Ein Intervall, welches länger als 6 Monate zurückliegt, bedeutet, dass diese Stenose/Läsion als asymptomatische Läsion zu gelten hat. |
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symptomatische Karotisläsion (Notfall)
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1 = Crescendo-TIA (rezidivierend auftretendes, transientes, fokal-neurologisches Defizit im Versorgungsgebiet der Arteria carotis interna m. zunehmender Frequenz, mehreren Episoden an einem oder mehreren Tagen m. zunehmender Dauer und zunehmendem Schweregrad)
2 = akuter/progredienter Apoplex 9 = sonstige |
1 = Crescendo-TIA (rezidivierend auftretendes, transientes, fokal-neurologisches Defizit im Versorgungsgebiet der Arteria carotis interna m. zunehmender Frequenz, mehreren Episoden an einem oder mehreren Tagen m. zunehmender Dauer und zunehmendem Schweregrad) 2 = Akuter/progredienter Apoplex Bei einem akuten Schlaganfall handelt es sich um ein plötzlich einsetzendes neurologisches Defizit mit Hemiplegie, Hemiparese, Aphasie, Blickwendung und ggf. einsetzenden Bewusstseinsstörungen. Beim progredienten Apoplex („Stroke-in-evolution“ oder „progressive-stroke“) handelt es sich um ein akut einsetzendes neurologisches Defizit wechselnden Schwergrades mit innerhalb von Stunden oder Tagen einsetzender schrittweiser Verschlechterung 9 = Sonstige |
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Schweregrad der Behinderung
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0 = Rankin 0: kein neurologisches Defizit nachweisbar
1 = Rankin 1: Apoplex mit funktionell irrelevantem neurologischen Defizit 2 = Rankin 2: leichter Apoplex mit funktionell geringgradigem Defizit und / oder leichter Aphasie 3 = Rankin 3: mittelschwerer Apoplex mit deutlichem Defizit mit erhaltener Gehfähigkeit und / oder mittelschwerer Aphasie 4 = Rankin 4: schwerer Apoplex, Gehen nur mit Hilfe möglich und / oder komplette Aphasie 5 = Rankin 5: invalidisierender Apoplex: Patient ist bettlägerig bzw. rollstuhlpflichtig |
Die Rankinskala dient der Qualifizierung des neurologischen Defizits nach Schlaganfall entsprechend den Schlüsseln im Datensatz |
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präoperative fachneurologische Untersuchung
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0 = nein
1 = ja |
Diese Untersuchung sollte von einem Facharzt für Neurologie durchgeführt werden. Entsprechend Item 70 |
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Einstufung nach ASA-Klassifikation
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1 = normaler, ansonsten gesunder Patient
2 = Patient mit leichter Allgemeinerkrankung 3 = Patient mit schwerer Allgemeinerkrankung und Leistungseinschränkung 4 = Patient mit inaktivierender Allgemeinerkrankung, ständige Lebensbedrohung 5 = moribunder Patient |
Risikoklassifikation ASA= American Society of Anesthesiologists |
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Apparative Diagnostik |
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Duplexsonographie
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0 = nein
1 = ja |
Bei den Angaben zur Diagnostik sind aktuelle, als Dokument vorliegende Befunde gemeint, unabhängig, ob ambulant oder stationär erbracht (Items 15-22). |
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16
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transkranielle Doppler- oder Duplexsonographie
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0 = nein
1 = ja |
- |
17
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intraarterielle digitale Subtraktionsangiographie
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0 = nein
1 = ja |
- |
18
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Spiral-CT-Angiographie
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0 = nein
1 = ja |
- |
19
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Magnetresonanzangiographie
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0 = nein
1 = ja |
- |
20
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kraniale Computertomographie
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0 = nein
1 = ja |
- |
21
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kraniale Magnetresonanztomographie
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0 = nein
1 = ja |
- |
morphologischer Befund rechte Hemisphäre unauffällig
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0 = nein
1 = ja |
Hier ist der morphologische Befund im Schädel-CT bzw. MRT im rechten bzw. linken vorderen Stromgebiet gemeint. (Items 23-30) |
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23
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(Apparative Diagnostik) lakunärer Infarkt/Mikroangiopathie
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1 = ja
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- |
24
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(Apparative Diagnostik) hämodynamischer Infarkt
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1 = ja
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- |
25
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(Apparative Diagnostik) territorialer Infarkt
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1 = ja
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- |
26
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morphologischer Befund linke Hemisphäre unauffällig
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0 = nein
1 = ja |
- |
27
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(Apparative Diagnostik) lakunärer Infarkt/Mikroangiopathie
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1 = ja
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- |
28
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(Apparative Diagnostik) hämodynamischer Infarkt
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1 = ja
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- |
29
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(Apparative Diagnostik) territorialer Infarkt
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1 = ja
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- |
Stenosegrad rechts
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Angabe in: Prozent
Gültige Angabe: 0 - 100 Prozent |
Hier soll der Stenosegrad der extrakraniellen Arteria carotis interna rechts angegeben werden. Ein Verschluss entspricht einem Stenosegrad von 100%. |
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Stenosegrad links
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Angabe in: Prozent
Gültige Angabe: 0 - 100 Prozent |
Hier soll der Stenosegrad der extrakraniellen Arteria carotis interna links angegeben werden. Ein Verschluss entspricht einem Stenosegrad von 100%. |
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verwendetes Kriterium
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1 = NASCET
2 = ECST 3 = Ultraschall (DEGUM) |
Der Stenosegrad soll exakt berechnet werden nach den jeweiligen angiographischen Messverfahren: NASCET North American Symptomatic Carotid Endarterectomy Trialbeschreibt Stenosegrad, bezogen auf den Durchmesser der ACI distal der Stenose im Bereich der wieder parallel laufenden Arterienwand ECST European Carotid Surgery Trialbeschreibt den lokalen Stenosegrad bezogen auf den gedachten Lumendurchmesser im Stenosenbereich Ultraschall-Kriterien Es wird auf die Kriterien zur Dopplersonographie nach Widder verwiesen (s. Tabelle 1 im Anhang). |
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33
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sonstige Karotisläsionen der zu operierenden Seite
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0 = nein
1 = ja |
- |
34
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exulzerierende Plaques
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1 = ja
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- |
35
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Aneurysma
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1 = ja
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- |
36
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symptomatisches Coiling
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1 = ja
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- |
Mehretagenläsion
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1 = ja
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Zusätzlich zu einer operativ zu versorgenden Karotisstenose muss eine nachgeschaltete Stenose der ipsilateralen Strombahn vorliegen. Eine Doppelstenose an der extracraniellen ACI ist nicht gemeint. Zur Sicherung der Diagnose muss eine Angiographie durchgeführt worden sein |
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38
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(Apparative Diagnostik) sonstige
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1 = ja
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- |
Operation |
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39
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medikamentöse Thromboseprophylaxe
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0 = nein
1 = ja |
- |
40
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OP-Datum
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Format: TT.MM.JJJJ
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- |
Operation
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Schlüssel OPS (amtliche Kodes) (Quelle http://www.dimdi.de)
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Alle OPS-Kodes des durchgeführten Eingriffs sind hier zu dokumentieren. In der Version 2005 des OPS hat das DIMDI erstmals Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnung eingeführt: R (Rechts), L (Links) und B (Beidseitig) eingeführt. Für Prozeduren an Lokalisationen, die paarig vorhanden sind (z.B. Leiste, Niere, Oberschenkel etc.), sind die Zusatzkennzeichen R, L oder B verpflichtend. Diejenigen Schlüsselnummern des OPS, die mit einem Zusatzkennzeichen versehen werden müssen, sind im OPS-Katalog 2009 besonders gekennzeichnet. Das Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnung wird hinter dem Kode und einem Doppelpunkt als Trennzeichen angehängt. Fehlt ein erforderliches Zusatzkennzeichen, so ist die Dokumentation unplausibel. Beispiel: Für den OPS-Kode 5-381.01 (Endarteriektomie: Arterien Kopf, extrakraniell, und Hals: A. carotis communis mit Sinus caroticus) als Einschlussprozedur für den Datensatz Karotis-Rekonstruktion ist eine Seitenangabe in den OPS-Feldern der Dokumentation erforderlich. Gültige Kodes sind somit 5-381.01:R, 5-381.01:L oder 5-381.01:B. Die Dokumentation des Kodes 5-381.01 ohne Zusatzkennzeichen ist hier unzulässig. Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (Krankenhaus) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2010 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2009 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2009 aufgenommen worden ist. |
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Allgemeinanästhesie
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0 = nein
1 = ja |
Systemische Anästhetikagabe, die einen Zustand des Bewusstseinsverlustes und der Empfindungslosigkeit hervorruft, in dem ein chirurgischer Eingriff ohne Abwehrreaktionen möglich ist. |
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Loco-Regionalanästhesie
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0 = nein
1 = ja |
Regionale Leitungsanästhesie durch periphere oder zentrale Leitungsblockade kombiniert mit lokaler Infiltrationsanästhesie. |
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44
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Dauer des Eingriffs
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Angabe in: Minuten
Gültige Angabe: ≥ 1 Minuten Angabe ohne Warnung: 40 - 240 Minuten |
- |
45
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Rezidiveingriff
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0 = nein
1 = ja |
- |
46
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Shunt-Einlage
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0 = nein
1 = ja |
- |
47
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TEA
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0 = nein
1 = mit Venen-Patch 2 = mit PTFE-Patch 3 = mit Polyurethan-Patch 4 = mit Dacron-Patch 9 = Sonstige (z.B. Direktnaht) |
- |
48
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Eversions-EA
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0 = nein
1 = ja |
- |
49
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Karotis-Interponat
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0 = nein
1 = Vene 2 = PTFE 3 = Dacron 9 = sonstige |
- |
50
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sonstige Operationsverfahren
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0 = nein
1 = Externa-Plastik 2 = Karotido-karotidaler Bypass 9 = sonstige |
- |
51
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zusätzliche intraoperative Maßnahmen
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0 = nein
1 = ja |
- |
52
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Angioplastie
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1 = ja
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- |
53
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Stent
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1 = ja
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- |
54
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Lyse
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1 = ja
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- |
55
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(Operation) sonstige
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1 = ja
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- |
56
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Abklemmdauer
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Angabe in: Minuten
Gültige Angabe: ≥ 0 Minuten Angabe ohne Warnung: ≤ 240 Minuten |
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57
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Neuro-Monitoring
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0 = nein
1 = ja |
- |
58
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SEP
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1 = ja
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- |
59
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EEG
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1 = ja
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- |
Oxymetrie
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1 = ja
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Hierbei handelt es sich um die jugularvenöse Oxymetrie |
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61
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(Operation) sonstige
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1 = ja
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- |
62
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intraoperative Kontrolle
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0 = nein
1 = Sonographie 2 = Angiographie 3 = Angioskopie 9 = sonstige |
- |
63
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Simultaneingriff
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0 = nein
1 = Aorto-koronarer Bypass 2 = periphere arterielle Rekonstruktion 3 = Aortenrekonstruktion 9 = sonstige |
- |
64
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Zweit-Op im gleichen stationären Aufenthalt
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0 = nein
1 = Aorto-koronarer Bypass 2 = periphere arterielle Rekonstruktion 3 = Aortenrekonstruktion 4 = Operation der kontralateralen Arteria carotis interna 9 = sonstige |
- |
Verlauf |
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65
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postoperative Kontrolle der Strombahn
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0 = nein
1 = ja |
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66
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Doppler/Duplex
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1 = ja
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- |
67
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Angiographie
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1 = ja
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- |
68
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(Verlauf) sonstige
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1 = ja
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- |
postoperative fachneurologische Untersuchung
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0 = nein
1 = ja |
Diese Untersuchung sollte von einem Facharzt für Neurologie durchgeführt werden. Entsprechend Item 13 |
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Neuaufgetretenes neurologisches Defizit bis zur Entlassung
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0 = Nein
1 = TIA 2 = Perioperativer Schlaganfall |
Hier bitte jedes perioperativ neu aufgetretene ipsi- und/oder kontralateral neurologische Defizit angeben. |
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Schweregrad des neurologischen Defizits bei Entlassung
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0 = Rankin 0: kein neurologisches Defizit nachweisbar
1 = Rankin 1: Apoplex mit funktionell irrelevantem neurologischem Defizit 2 = Rankin 2: leichter Apoplex mit funktionell geringgradigem Defizit und / oder leichter Aphasie 3 = Rankin 3: mittelschwerer Apoplex mit deutlichem Defizit mit erhaltener Gehfähigkeit und / oder mittelschwerer Aphasie 4 = Rankin 4: schwerer Apoplex, Gehen nur mit Hilfe möglich und / oder komplette Aphasie 5 = Rankin 5: invalidisierender Apoplex: Patient ist bettlägerig bzw. rollstuhlpflichtig 6 = Rankin 6: Apoplex mit tödlichem Ausgang |
72 kommt nur zur Anwendung, wenn ein perioperativer Schlaganfall vorliegt. 71=2 |
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CT/MRT-Untersuchung |
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72
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Untersuchung durchgeführt
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0 = nein
1 = ja |
- |
morphologischer Befund unauffällig
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0 = nein
1 = ja |
Der CT und/oder MRT-morphologische Befund bezieht sich auf ein etwaiges perioperatives neurologisches Defizit Items 74-78 |
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74
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ischämischer Territorialinfarkt
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1 = ja
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- |
75
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(CT/MRT-Untersuchung) hämodynamischer Infarkt
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1 = ja
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- |
76
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parenchymatöse Blutung
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1 = ja
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- |
77
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(CT/MRT-Untersuchung) sonstige
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1 = ja
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- |
lokale Komplikationen
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0 = nein
1 = ja |
Zu dokumentieren sind behandlungsbedürftige Komplikationen |
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79
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OP-pflichtige Nachblutung
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1 = ja
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- |
80
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periphere Nervenläsion
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1 = ja
Format: (N. hypoglossus, N. facialis, N. laryngeus recurrens) |
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81
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Karotisverschluss
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1 = ja
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- |
82
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(Verlauf) sonstige
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1 = ja
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- |
postoperative Wundinfektion
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0 = nein
1 = ja |
Allgemeine Prinzipien der CDC-Definitionen für nosokomiale InfektionenAls Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine liegen lokale oder systemische Infektionszeichen vor. Es dürfen keine Hinweise existieren, dass die Infektion bereits bei der Aufnahme in das Krankenhaus vorhanden oder in der Inkubationsphase war. Außerdem gilt:
Die Infektionen können durch endogene oder exogene Infektionserreger hervorgerufen worden sein. Infektionen, die während des Krankenhausaufenthaltes erworben sind und erst nach Entlassung evident werden, gelten ebenfalls als nosokomial. Infektionen, die mit Komplikationen oder Ausbreitungen von bereits bei der Aufnahme vorhandenen Infektionen verbunden sind, werden nicht als nosokomiale Infektionen angesehen. Ein alleiniger Erregerwechsel reicht nicht aus, um eine neue Infektion zu diagnostizieren. Für die Diagnose einer neuen Infektion des gleichen Organsystems wird zusätzlich ein klinisch freies Intervall gefordert. Eine reine Kolonisation (Anwesenheit von Erregern auf der Haut, Schleimhaut, in offenen Wunden, in Exkreten oder Sekreten ohne klinische Symptome) ist keine Infektion. Entzündungen nicht infektiöser Genese (z.B. alkoholtoxische Pankreatitis) werden nicht erfasst. Die Vermeidbarkeit bzw. Unvermeidbarkeit hat auf die Diagnostik einer nosokomialen Infektion keinen Einfluss. Konkrete Hinweise und Beispiele zur Anwendung dieser Definitionen bei den KISS-Indikator-OP-Arten finden Sie auf den aktuellen Indikator-OP-Listen auf der Website www.nrz-hygiene.de |
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CDC-Klassifikation
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1 = A1 (oberflächliche Infektion)
2 = A2 (tiefe Infektion) 3 = A3 (Räume/Organe) |
CDC-Definitionen für Postoperative WundinfektionenA1 Postoperative oberflächliche WundinfektionInfektion an der Inzisionsstelle innerhalb von 30 Tagen nach der Operation, die nur Haut oder subkutanes Gewebe mit einbezieht, und eines der folgenden Kriterien trifft zu:
Infektion innerhalb von 30 Tagen nach der Operation (innerhalb von 1 Jahr, wenn Implantat1 in situ belassen), und Infektion scheint mit der Operation in Verbindung zu stehen und erfasst Faszienschicht und Muskelgewebe, und eines der folgenden Kriterien trifft zu:
Infektion innerhalb von 30 Tagen nach der Operation (innerhalb von 1 Jahr, wenn Implantat1 in situ belassen), und Infektion scheint mit der Operation in Verbindung zu stehen und erfasst Organe oder Körperhöhlen, die während der Operation geöffnet wurden oder an denen manipuliert wurde, und eines der folgenden Kriterien trifft zu:
1 Definition Implantat: Unter einem Implantat versteht man einen Fremdkörper nicht-menschlicher Herkunft, der einem Patienten während einer Operation auf Dauer eingesetzt wird und an dem nicht routinemäßig für diagnostische oder therapeutische Zwecke manipuliert wird (Hüftprothesen, Gefäßprothesen, Schrauben, Draht, künstl. Bauchnetz, Herzklappen (vom Schwein oder synthetisch)). Menschliche Spenderorgane (Transplantate) wie z. B. Herz, Niere und Leber sind ausgeschlossen. |
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allgemeine behandlungsbedürftige postoperative Komplikation(en)
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0 = nein
1 = ja |
Angabe der allgemeinen postoperativen Komplikation (Abgrenzung zu den chirurgischen Komplikationen). Wenn die Frage mit 1 = Ja beantwortet worden ist, ist mindestens eine der folgenden Komplikationen anzugeben: |
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86
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kardiovaskuläre Komplikation(en)
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1 = ja
Format: (dekompensierte Herzinsuffizienz, schwere Herzrhythmusstörungen, Herzinfarkt) |
- |
tiefe Bein-/Beckenvenenthrombose
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1 = ja
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Nachweis durch bildgebendes Verfahren oder klinische Diagnose |
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88
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pulmonale Komplikationen
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1 = ja
Format: (Lungenembolie, Pneumonie) |
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89
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(Verlauf) sonstige
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1 = ja
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Entlassung |
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90
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Entlassungsdatum Krankenhaus
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Format: TT.MM.JJJJ
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Entlassungsdiagnose(n)
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Schlüssel ICD-10-GM SGB V (Quelle http://www.dimdi.de)
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Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung stehen. |
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92
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Entlassungsgrund
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1 = Behandlung regulär beendet
2 = Behandlung regulär beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 3 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet 4 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet 5 = Zuständigkeitswechsel des Kostenträgers 6 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus 7 = Tod 8 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus im Rahmen einer Zusammenarbeit (§ 14 Abs. 5 Satz 2 BPflV in der am 31.12.2003 geltenden Fassung) 9 = Entlassung in eine Rehabilitationseinrichtung 10 = Entlassung in eine Pflegeeinrichtung 11 = Entlassung in ein Hospiz 12 = interne Verlegung 13 = externe Verlegung zur psychiatrischen Behandlung 14 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 15 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 16 = externe Verlegung mit Rückverlegung oder Wechsel zwischen den Entgeltbereichen der DRG-Fallpauschalen, nach der BPflV oder für besondere Einrichtungen nach § 17b Abs. 1 Satz 15 KHG mit Rückverlegung 17 = interne Verlegung mit Wechsel zwischen den Entgeltbereichen der DRG-Fallpauschalen, nach der BPflV oder für besondere Einrichtungen nach § 17b Abs. 1 Satz 15 KHG 18 = Rückverlegung 19 = Entlassung vor Wiederaufnahme mit Neueinstufung 20 = Entlassung vor Wiederaufnahme mit Neueinstufung wegen Komplikation 21 = Entlassung oder Verlegung mit nachfolgender Wiederaufnahme 22 = Fallabschluss (interne Verlegung) bei Wechsel zwischen voll- und teilstationärer Behandlung Format: § 301-Vereinbarung |
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Tod im Zusammenhang mit der dokumentierten Karotis-Rekonstruktion oder der zugrunde liegenden Erkrankung
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0 = nein
1 = ja |
Hier ist „ja“ anzugeben, wenn in der Todesbescheinigung in der Kausalkette die dokumentierte Leistung aufgeführt ist. |
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Sektion erfolgt
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0 = nein
1 = ja |
Diese Angabe ist nur dann erforderlich, wenn die Angabe zum Entlassungsgrund mit 07 = Tod beantwortet worden ist. |